3G-Pflicht am Arbeitsplatz ab November! Harte Regeln im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen in Österreich!


Im Kampf um die Ausbreitung des Coronavirus werden nun wieder strengere Regeln notwendig werden, um eine Ausbreitung des Virus zu vermeiden. In unserem Nachbarland Österreich wird es ab November sogar zur Pflicht einen 3G-Nachweis zu erbringen, wenn man mit anderen Personen gemeinsam in einem Unternehmen arbeitet. Wer sich dieser Regelung widersetzt, muss im schlimmsten Fall gar mit der Kündigung rechnen.

Österreich führt 3G-Regelung am Arbeitsplatz ein

Ab dem 1. November soll in Österreich die sogenannte 3G-Regel am Arbeitsplatz verpflichtend werden. Dies bedeutet, dass sämtliche Mitarbeiter nachweisen müssen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Dies Regelung soll für alle Mitarbeiter gelten, die bei ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen. Bis zum 14. November soll eine Übergangsfrist gelten. Menschen, die in dieser Zeit keinen 3G-Nachweis erbringen, müssen in dieser Zeit durchgehend FFP2-Maske tragen. Arbeitgeber in Österreich sind dann verpflichtet, stichprobenartig die Einhaltung dieser Regel zu prüfen. Zudem sollen auch die österreichischen Gesundheitsbehörden Stichproben in den Unternehmen durchführen. Bei Verstößen kann der Arbeitgeber mit Strafen von bis zu 3.600 Euro, die Mitarbeiter mit Geldbußen von bis zu 500 Euro belegt werden.

Im Extremfall droht sogar die Kündigung

Solten sich Arbeitnehmer weigern einen Nachweis zu erbringen, besteht offenbar auch die Möglichkeit, dass die betreffende Person aus dem Homeoffice arbeiten kann, “Wenn das alles nichts bringt, führt das unter Umständen zu einem Entfall der Entgeltfortzahlung und im schlimmsten Fall kann es natürlich auch zu einer Kündigung führen. Das ist die letzte Konsequenz im Arbeitsrecht”, bestätigt der Arbeitsminister des Landes, Martin Kocher, gegenüber den Medien. So will man ein weiteres Schutznetz gegen das Coronavirus aufbauen.

“Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss”, verdeutlicht Kocher. Der 3G-Nachweis bringt den Unternehmen und deren Mitarbeiter dann dahingehend den Vorteil, dass auf die Nutzung von Masken am Arbeitsplatz verzichtet werden kann. Lediglich die Kunden müssen dann beim Besuch von Geschäften weiter Masken tragen. Um diese Pläne allerdings umzusetzen, braucht es noch eine Verordnung durch den Bundesrat, Experten gehen davon aus, dass die entsprechende Verordnung entweder am Freitag oder am Samstag verabschiedet werden wird.

Beliebteste Artikel Aktuell: