7-jähriger Junge in Sachsen stirbt nachdem Ärzte ihn abgewiesen haben! Nun muss der Arzt sich wegen fehlerhafter Behandlung verantworten!


Weil dem Kinderarzt Ashraf S. im Krankenhaus Freiberg ein tödlicher Fehler unterlaufen war, musste der erst siebenjährige Jeremy sterben. Der Junge war am Pfeifferschen Drüsenfieber erkrankt und wegen der fehlerhaften Behandlung gestorben. Nun muss sich der Arzt dafür verantworten!

Gericht gibt Mediziner die Schuld am Tod eines Jungen

Das Drama hatte sich abgespielt, als die Eltern den siebenjährigen Jeremy ins Kreiskrankenhaus nach Freiberg gebracht hatten. Zuvor hatte das Kind über sehr starke Halsschmerzen geklagt. 5 Tage später war das Kind dann gestorben. In den vergangenen 5 Jahren hatten sich Ermittler und Experten mit der Aufarbeitung dieser Tragödie befasst. Im Dezember 2022 hatte die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Freiberg den ägyptischen Arzt Aschraf S. und die tschechische Ärztinm Jarmila D. wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Wie die Ermittler rekonstruieren konnten, war der kleine Jeremy am Pfeifferschen Drüsenfieber erkrankt, was dazu geführt hatte, dass der Hals des Jungen komplett zugeschwollen war. “Jeremy hatte Angst zu ersticken“, erinnert sich sein Vater. Zwar hatten die Ärzte dem Jungen Sauerstoff verabreicht, allerdings eine dringend notwendige Blutgasanalyse nicht durchgeführt. Nur durch diese Untersuchung kann festgestellt werden, ob im Körper Kohlenstoffdioxid abgebaut wird. Bei der Obduktion des Jungen war festgestellt worden, dass dieser tatsächlich erstickt sei. Die Staatsanwaltschaft hatte den Ärzten deshalb vorgeworfen, den Jungen erst viel zu spät auf die Kinderintensivstation der Uniklinik in Dresden verlegt zu haben, wo dieser schließlich gestorben sei.

Ärzte verteidigen sich vor Gericht

Wie Ärztin Jarmila D. vor Gericht aussagte, sei es dem Patienten zwischenzeitlich besser gegangen. Arzt Aschraf S. will die notwendige Blutgasanalyse nicht vorgenommen haben, weil er den Jungen schonen wollte. Bei seiner Aussage vor Gericht bedauerte der ägyptische Arzt den Tod des Jungen. Während Jarmila D. vom zuständigen Richter freigesprochen wurde, verurteilte diese Ashraf S. zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 150 Euro. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten 20 Tagessätze der Strafe als bereits vollstreckt. Am Ende des Prozesses hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer einen Freispruch für beide Ärzte gefordert, da man nicht sicher habe feststellen können, ob die Ärzte tatsächlich einen so schwerwiegenden Behandlungsfehler begangen hätten, dass dieser zu Jeremys Tod geführt hätte. Bei den vor Gericht erschienenen Sachverständigen hatte es in diesem Zusammenhang unterschiedliche Auffassungen gegeben. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, weil der verurteilte Arzt gegen den Schuldspruch in Berufung gehen kann.

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