Abgesagte Reisen: Gibt es kein Geld zurück? Gutscheine sollen ausgegeben werden!


Die Krise um das hochansteckende Coronavirus hat sämtliche Sparten der Wirtschaft hart getroffen. Vor allem Reiseunternehmen sind von der Krise betroffen. Nachdem viele Unternehmen bereits gezahlte Reisen und Eintrittskarten für Sport- und Kulturveranstaltungen mit Gutscheinen erstatten wollten, hat dies bei vielen Kunden zu Kritik geführt. Nun möchte die Bundesregierung diesen Konflikt entschärfen, indem sie die betreffenden Gutscheine staatlich absichert.

Gutscheine sollen staatlich garantiert werden

Nachdem verschiedenen Reiseveranstalter und Ticketverkäufer angeboten hatten, bereits gezahlte Reisen und Eintrittskarten mit Gutscheinen rückzuerstatten, hatte es Kritik von Seiten zahlreicher Kunden gegeben. Nun jedoch hat die Bundesregierung angekündigt, für die Gutscheine finanziell einzustehen. “Wir nehmen die Bedenken der Verbraucher sehr ernst. Kein Kunde darf sein Geld verlieren. Deshalb wollen wir den Wert der Gutscheine staatlich absichern”, erklärte der Tourismusbeauftragte Thomas Bareiß (CDU) am Sonntag. Zunächst hatten die Verbände von Verbraucherschützern die Gutscheine abgelehnt und diese als “Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen” bezeichnet.

Tourismusbeauftragter will Unternehmen und Kunden helfen

Bareiß vertritt die Meinung, man müsse einen gangbaren Mittelweg finden, damit die Kunden ihr Geld nicht verlieren und damit die Unternehmen auch nach der Krise mit ihrer Arbeit fortfahren können, ohne sofort von der Insolvenz bedroht zu sein. “Natürlich müssen die Verbraucher ihr Geld zurückbekommen können, wenn sie den Gutschein nicht einlösen und keine Reise antreten. Und für all diejenigen, die es besonders hart trifft und ihr Geld schnell selbst brauchen, wird es eine Härtefallregelung geben”, stellt der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung klar.

So soll die Sache mit den Gutscheinen funktionieren

Die von den Unternehmen ausgestellten Gutscheine für die Zahlung von Reisen oder Eintrittskarten, die vor dem 8. März gekauft wurden, sollen bis Ende 2021 befristet sein. Sollte der Kunde seinen Gutschein bis zum Ende der Laufzeit nicht eingelöst haben, muss der Veranstalter den Wert des Gutscheins erstatten. Nun wird lediglich noch auf die Zustimmung der EU-Kommision gewartet. “Die Gutscheine sind in dieser schwierigen Lage ein guter Kompromiss, um die Arbeitsplätze bei den Reiseveranstaltern und Reisebüros zu sichern und gleichzeitig die Kundeninteressen zu wahren”, erklärte Bareiß. Er gab außerdem zu bedenken, dass durch die Krise um das Coronavirus etwa 85 000 Mitarbeiter von Reisebüros und Veranstaltern vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht seien.

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