Bafin verpflichtet Banken zu Infos über unwirksame Klauseln in Prämiensparverträgen


Institute können binnen vier Wochen noch Widerspruch einlegen

Banken und Sparkassen müssen ihre Kundinnen und Kunden mit Prämiensparvertrag über unwirksame Zinsanpassungsklauseln informieren und ihnen auch erklären, ob sie zu wenig Zinsen bekommen haben. Dies ordnete am Montag per Allgemeinverfügung die Finanzaufsichtsbehörde Bafin an. Demnach müssen die Banken betroffenen Kundinnen und Kunden auch eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen geänderten Vertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten. Die Banken haben nun vier Wochen Zeit für einen Widerspruch, wie ein Bafin-Sprecher sagte.

Die Finanzaufsicht hatte den ungewöhnlichen Schritt im Januar angekündigt. “Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung betreiben wir effektiven Verbraucherschutz für eine Vielzahl von Bankkunden, die einen langfristigen Prämiensparvertrag mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel abgeschlossen haben”, erklärte Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch am Montag.

Ein Prämiensparvertrag ist eine langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung. Kunden erhalten zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Viele Kreditinstitute hatten Zinsanpassungsklauseln verwendet, die ihnen einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern. Dies erklärte der Bundesrechnungshof schon 2004 für unwirksam; in Entscheidungen 2010 und 2017 äußerten sich die Richter zu den Anforderungen an solche Klauseln.

Eine einvernehmliche Lösung mit den Banken scheiterte, wie Pötzsch am Montag erläuterte. Daher habe die Bafin auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren müssen.

by Armando BABANI

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