Bareiß ruft Polizeibehörden zu Zurückhaltung bei Corona-Gästelisten auf


Tourismusbeauftragter: “Kunde muss sich auf Datenschutz verlassen können”

In der Debatte um den Zugriff der Polizei auf Registrierungslisten von Restaurants hat der Tourismusbeauftragte Thomas Bareiß (CDU) die Sicherheitsbehörden zur Zurückhaltung aufgerufen. “Bei allem Verständnis für innere Sicherheit, ich gehe davon aus, dass die Daten genauso verwendet werden, wie es auf den Formularen draufsteht”, sagte Bareiß den RND-Zeitungen vom Freitag. “Der Kunde muss sich auch auf Datenschutz verlassen können.”

Der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus und Mittelstand fügte hinzu: “Alles andere untergräbt auch die Glaubwürdigkeit von Politik und schafft vor Ort bei Restaurants enorme Verunsicherung.”

In den meisten Bundesländern sind Restaurants verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste aufzunehmen. So sollen im Fall eines Corona-Ausbruchs potenziell Betroffene informiert und die Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. Auf den Anmeldebögen steht in der Regel, die Daten würden “ausschließlich im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus” verwendet werden. So sieht es das Infektionsschutzgesetz eigentlich vor.

Tatsächlich hatte es aber in mehreren Bundesländern, unter anderem in Bayern, Fälle gegeben, in denen die Polizei im Rahmen von Ermittlungen auf die Listen zugegriffen hatte. Dies geschah wiederum auf Basis der Strafprozessordnung, die einen Daten-Zugriff im Fall von Straftaten erlaubt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) rechtfertigte erneut die Nutzung in Ausnahmefällen. Gästelisten aus Restaurants könnten “im Einzelfall wichtige Ermittlungsansätze liefern”, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Freitag. “Gerade Kapitalverbrechen müssen sorgfältig ausermittelt werden, damit der Täter seine gerechte Strafe erhält.”

Die Bürger erwarteten zu Recht, dass die Polizei alles rechtlich Mögliche zur Aufklärung von Straftaten unternehme, sagte der CSU-Politiker. “Insoweit kann ich die Kritik nicht nachvollziehen.” Bei den wenigen Fällen in Bayern, in denen die Polizei auf Gästelisten zugegriffen habe, sei es unter anderem um versuchte und vollendete Tötungsdelikte gegangen, so Herrmann.

by Tobias SCHWARZ

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