Berufsverbot und Hat für bayrische Ärztin! Sie vergab falsche Masken-Atteste!


Zu zwei Jahre Haft ohne Bewährung hat das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen eine Ärztin verurteilt, die während der Corona-Pandemie Hunderte falsche Masken-Atteste ausgestellt haben soll. Als Zugabe gab es auch noch ein 3-jähriges Berufsvebot für die Medizinerin. Wie ist der Skandal aufgeflogen?

Haftstrafe für Ärztin – Sie hatte falsche Masken-Atteste ausgestellt

Bei dem Prozess am Mittwoch ging es im wesentlichen darum, dass die Ärztin Gudrun S. aus Oberbayern in insgesamt 309 Fällen Masken-Atteste ausgestellt hatte, obwohl sie ihre Patienten nicht einmal untersucht hatte.

“Ein hartes Urteil, aber gerecht“, hatte am Samstag Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) erklärt. “Der kleine Aufwand, im Innenraum Maske zu tragen, kann so vielen Menschen das Leben retten. Oder sie vor chronischer Krankheit schützen. Gute Ärztinnen wissen das und schützen ihre Patienten“, verdeutlichte Lauterbach. Die jetzt verurteilte Ärztin war bereit 2020 in den Fokus der Ermittler geraten. Damals war die Praxis der Medizinerin wegen der mutmaßlich falschen Atteste durchsucht worden. Gudrun S. hatte für ein örtliche Corona-Protestgruppe falsche Atteste erstellt und im Gegenzug dafür dann eine Spende erhalten. Doch auch nach der Razzia soll die Ärztin weiterhin falsche Atteste ausgestellt haben.

Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt

Zu dem harten Urteil ohne Bewährung war es gekommen, weil die Angeklagte ihre Fehlverhalten offensichtlich noch immer nicht einsieht. Amtsgerichts-Direktorin Christine Schäfer hatte am Freitag von mangelnder Schuldeinsicht der Angeklagten berichtet, die offenbar der Szene der Reichsbürger nahesteht. Bei ihrem Auftritt vor Gericht erklärte Gudrun S. dem “indigenen Volk der Germaniten“ anzugehören. Bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils wurde ein vorläufiges Berufsverbot verhängt. Offenbar wollen sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil einreichen. In den letzten Jahren wurden bereits mehrere Ärzte wegen dem Ausstellen von falschen Masken-Attesten verurteilt. Am Amtsgericht in Passau hatte ein Mediziner zum Beispiel eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für dieses Vergehen erhalten.

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