Bis zu 7.500€ Corona-Hilfe vom Staat! Wer jetzt Geld beantragen kann erfahren sie hier


Die Corona-Pandemie hat Privatleute wie Unternehmen und Selbstständige gleichermaßen gebeutelt! Nun kündigt Wirtschaftsminister Altmaier eine Soforthilfe von bis zu 7.500€ an – wer diese beantragen kann, erfahren Sie hier!

7.500€ Soforthilfe! Wer jetzt Corona-Geld beantragen kann

Das Thema Corona-Geld und Corona-Hilfe wird auch unter Politikern heiß diskutiert – grade nachdem viele gemachten Versprechen bisher nicht eingehalten wurden und vor allem kleiner Betriebe und Selbstständige am Kämpfen sind – aber auch Privatpersonen! Von der Corona-Krise hart getroffene Soloselbstständige können jetzt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7500 Euro erhalten. Das Antragsportal dafür sei am Dienstag freigeschaltet worden, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nach einem Treffen mit Vertretern von über 40 Verbänden.

Neustarthilfe kann zügig beantragt werden!

Diese “Neustarthilfe” könne “jetzt sehr schnell und zügig beantragt werden”. Berechtigt sind Soloselbstständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 01. Januar bis 30. Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist. Altmaier kündigte zudem einen “Härtefallfonds” für Unternehmen an, die bislang durch das Raster fallen. Die Einzelheiten würden in den nächsten Tagen mit dem Bundesfinanzministerium und den Verbänden geklärt.
Auch große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro sollen außerdem künftig staatliche Überbrückungshilfen erhalten können, wie Altmaier weiter ankündigte. Der Handelsverband Deutschland erklärte, dies habe er “seit Monaten” gefordert.
Eine Öffnungsperspektive wie von der Wirtschaft gefordert werde es bei der nächsten Bund-Länder-Sitzung geben, kündigte der Wirtschaftsminister weiter an – “vorausgesetzt die Fallzahlen gehen deutlich zurück”. Auch über die Kriterien für die staatlichen Hilfsprogramme solle noch einmal nachgedacht werden, sagte der Minister. Er lobte die insgesamt “sehr wichtige und sehr fruchtbare Veranstaltung”. Hier können Sie Überbrückungshilfe beantragen:

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