Bund plant verschärfte Corona-Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum


Beschlussvorlage für Beratungen mit Ländern sieht zudem viele Ermahnungen vor

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie will der Bund die geltenden Kontaktbeschränkungen noch einmal verschärfen. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit solle “ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet” sein, hieß es in der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Länderregierungschefs am Montagnachmittag, die der Nachrichtenagentur AFP vorlag.

Dies solle verbindlich gelten, Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollten “entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert” werden.

“Jenseits von Ge- und Verboten” will der Bund die Bürger zudem aufrufen, “ihre privaten Kontakte in den kommenden Wochen noch einmal deutlich zu reduzieren”. So sollten sich Bürger “bei jedem Erkältungssymptom und insbesondere Krankheitssymptomen der Atemwege, zum Beispiel bei Husten oder Schnupfen, unmittelbar nach Hause in Quarantäne begeben”.

Dort sollen sie der Beschlussvorlage zufolge “Distanz zu anderen Mitgliedern des Hausstands und insbesondere zu Risikogruppen im Haushalt wahren” und “fünf bis sieben Tage bis zum Abklingen der Symptome verbleiben”. Krankschreibungen sollten “telefonisch durch den Hausarzt erfolgen – zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis”.

Der Bund will weiterhin dazu aufrufen, “auf private Feiern zunächst bis zum Weihnachtsfest gänzlich verzichten”. Kinder und Jugendliche sollten dazu angehalten werden, “sich nur noch mit einem festen Freund oder einer festen Freundin in der Freizeit zu treffen”. Private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten sollten auf einen festen weiteren Hausstand beschränkt werden.

Freizeitaktivitäten, Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr, nicht notwendige private Reisen, touristische Tagestouren, nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln sollten gänzlich unterbleiben.

Besuche insbesondere bei Angehörigen von Risikogruppen sollten nur erfolgen “wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich seit mindesten einer Woche in keine Risikosituationen ohne Einhaltung der AHA+AL Regeln oder mit größerer Personenzahl begeben haben”.

by Michael Kappeler

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