Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein


Marktübergreifende Bedeutung wird geprüft

Nach Facebook, Google und Amazon hat das Bundeskartellamt nun auch gegen den iPhone-Hersteller Apple ein Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. Wie die Behörde am Montag in Bonn mitteilte, geht es dabei um die Prüfung einer marktübergreifenden Bedeutung. Ein Anhaltspunkt für eine solche Position könne “ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein”.

Entsprechende Machtstellungen seien von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar, erklärten die Wettbewerbshüter. “Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat”, erläuterte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Apple stelle Tablets, Computer und sogenannte Wearables her – also beispielsweise Smartwatches – und vertreibe gleichzeitig “eine Reihe gerätebezogener Services und Dienstleistungen”, führte Mundt aus. Neben verschiedenen Hardware-Produkten des Konzerns seien im Geschäftsbereich Services der App Store, die iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade, der Streamingdienst Apple TV+ sowie weitere Dienstleistungen und Services zusammengefasst.

“Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen”, erklärte Mundt. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen werde auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähige, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.

Das Verfahren basiert auf neuen Vorschriften im Wettbewerbsrecht, die seit Januar gelten. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht – die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Zuletzt waren bereits Ende Januar gegen das Online-Netzwerk Facebook sowie im Mai gegen den Versandhändler Amazon und gegen den Internetkonzern Google entsprechende Ermittlungen aufgenommen worden.

Im Fall von Apple beabsichtigt das Kartellamt ausgehend vom ersten Verfahren zudem, sich in einem möglichen weiteren Verfahren konkrete Verhaltensweisen von Apple “genauer anzusehen”, wie die Behörde weiter ausführte. Es lägen diesbezüglich “verschiedene Beschwerden” gegen potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken vor, erklärten die Wettbewerbshüter.

Dazu zähle auch eine Verbändebeschwerde aus der Werbe- und Medienbranche, die sich gegen Apples Tracking-Einschränkung von Nutzern im Zusammenhang mit der Einführung des Betriebssystems iOS 14.5 richtet. Hintergrund ist hier, dass Spitzenverbände der deutschen Medien-, Internet- und Werbewirtschaft Ende April beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen den iPhone-Hersteller eingereicht hatten.

Darüber hinaus wird nach Angaben der Bonner Behörde auch von App-Entwicklern der Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe ( IAP) sowie die damit verbundene Provisionshöhe von 30 Prozent kritisiert. Dies ist beispielsweise auch der zentrale Punkt in der Auseinandersetzung zwischen Apple und dem Entwickler des populären Videospiels “Fortnite”, Epic Games, die derzeit in den USA vor Gericht verhandelt wird.

by DENIS CHARLET

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