Bundesregierung verlängert weltweite Reisewarnung bis Mitte September


Verbraucherschützer begrüßen Rechtssicherheit für Pauschaltouristen

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für rund 160 Staaten um zwei Wochen verlängert. Dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch zufolge soll sie nun bis zum 14. September gelten. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts begründete den Schritt mit den vielerorts steigenden Corona-Infektionszahlen. “Die Lage wird sich bis Mitte September nicht ausreichend entspannen, um die weltweite Reisewarnung aufheben zu können”, sagte sie. Verbraucherschützer begrüßten, dass Pauschalreisende nun Rechtssicherheit hätten.

Die Reisewarnung gilt für sogenannte Drittstaaten – in diese Gruppe fallen Länder, die nicht Mitglied der EU beziehungsweise mit dem Schengenraum assoziiert sind, auch Großbritannien zählt dazu.

Das bedeutet, dass Rückkehrer aus diesen Gebieten sich nach der Einreise in Deutschland verpflichtend auf das neuartige Coronavirus testen lassen müssen, sofern sie kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie sich vorsorglich für 14 Tage selbst isolieren. Bislang war die Reisewarnung bis Ende August beschränkt.

Die Außenamtssprecherin verwies darauf, dass derzeit “oftmals Rückkehrer aus dem Ausland die Infektion nach Deutschland bringen”. Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer rief die Bürger auf, bei der Wahl ihrer Reiseziele Vernunft walten zu lassen. Sie appellierte an die “Verantwortung jedes einzelnen, die Vorgaben einzuhalten und abzuwägen, ob die Reise ins Risikogebiet wirklich unumgänglich ist”.

Verbraucherschützer erklärten, dass die Verlängerung der Reisewarnung vielen Verbrauchern Rechtssicherheit gebe. Urlauber seien nun berechtigt, ihre Pauschalreisen zu stornieren, ohne dafür hohe Stornierungskosten tragen zu müssen, erklärte Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsreferentein bei der Verbraucherzentrale Bremen. “Gerade im Hinblick auf die im Herbst beginnenden Ferien war diese Entscheidung wichtig.”

Die Befristung der Reisewarnung habe zuletzt dafür gesorgt, dass nach Beobachtung der Verbraucherzentrale viele Verbraucher verunsichert gewesen seien; Reiseanbieter hätten häufig hohe Stornogebühren verlangt für Reisen nach dem 31. August verlangt. Individualreisenden sollten nun bei den Airlines anfragen, ob bereits gebuchte Flüge weiterhin wie geplant gehen.

Die Reisebranche reagierte dagegen mit scharfen Worten auf die Entscheidung. “Die Bundesregierung vernachlässigt Fakten und verengt ein komplexes Problem auf Reiserückkehrer”, erklärte der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig. Zugleich fehle der Bundesregierung ein durchdachtes Konzept bei den Tests für Reiserückkehrer.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) drängte auf eine “differenzierte Risikobewertung anhand objektiver Kriterien”. Dies wäre ein “überlebenswichtiger Beitrag zur Krisenbewältigung der Tourismuswirtschaft und der Rettung von Millionen von bedrohten Arbeitsplätzen”, erklärte BTW-Generalsekretär Michael Rabe. Für Länder, deren Infektionsgeschehen auf einem unkritischen Niveau liegt und die ihrerseits Einreisen zulassen, sollte laut Rabe die Warnung aufgehoben werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder verhandeln am Donnerstag über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Dabei zeichnet sich ab, dass der Umgang mit Reiserückkehrern ein zentraler Streitpunkt wird.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Montag für neue Vorgaben bei den Corona-Tests ausgesprochen. Bei der Einreise aus einem Risikogebiet soll grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht bestehen. Die Quarantäne soll frühstens fünf Tage nach der Einreise durch ein negatives Testergebnis beendet werden können. Die Möglichkeit, sich bei der Einreise aus einem Nicht-Risikogebiet kostenlos testen zu lassen, soll beendet werden.

by Damir SENCAR

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