Bundestag verlängert epidemische Notlage bis 30. September


Bundes-Notbremse soll hingegen auslaufen

Der Bundestag hat die wegen der Corona-Pandemie verhängte epidemische Notlage um weitere drei Monate bis zum 30. September verlängert. Die erstmals im März 2020 vom Bundestag festgestellte “epidemische Notlage von nationaler Tragweite” ermöglicht es dem Bundesgesundheitsministerium und anderen Regierungsstellen, weitreichende Verordnungen gegen die Pandemie zu erlassen. Die derzeitige Regelung wäre ohne Verlängerung am 30. Juni ausgelaufen.

Für die Verlängerung votierten in namentlicher Abstimmung 375 Abgeordnete, 218 stimmten mit Nein, es gab sechs Enthaltungen. Die Fraktionen von FDP und AfD hatten vorab angekündigt, gegen die Vorlage zu stimmen.

Derzeit hängen rund 20 Verordnungen direkt von der festgestellten Notlage ab – etwa Regelungen zu Testangeboten und zur Unterstützung von Eltern im Falle pandemiebedingter Kita- und Schulschließungen. Der Wunsch, diese Verordnungen zunächst beizubehalten, war nach Koalitionsangaben einer der Gründe für die Verlängerung der Notlage.

Während die epidemische Notlage verlängert wird, soll die im April eingeführte so genannte Bundesnotbremse am 30. Juni auslaufen. Bei der epidemischen Notlage und der Bundesnotbremse handelt es sich um zwei unterschiedliche gesetzliche Instrumente im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

Die erst im April eingeführte Bundesnotbremse sieht vor, dass der Bund einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen in Gebieten mit hohen Inzidenzwerten durchsetzen kann. Derart hohe Inzidenzen werden derzeit allerdings nicht mehr verzeichnet.

by Odd ANDERSEN

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