Corona-Hilfspaket für Studenten – Soviel Corona-Hilfe erhalten Studis jetzt!


Viele Studenten sind durch die Epidemie rund um das ansteckenden Coronavirus ebenfalls in Not geraten. Vor allem in der Gastronomie sind viele Arbeitsplätze weggefallen mit denen die Studenten ihr Studium finanziert haben. Jetzt hat die Bundesregierung 100 Mio Euro als Hilfe bereitgestellt, die von den Studenten ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden kann.

Studenten in Notlagen können Zuschuss beantragen

Um die Studenten in Notlagen ein wenig zu unterstützen, können diese ab sofort für die Monate Juni, Juli und August Zuschüsse beantragt werden. Der monatliche Höchstbetrag für diese Hilfen liegt bei 500 Euro. Die Anträge für den Zuschuss können ab Dienstag (16. Juni) 12.00 Uhr unter der Internetadresse: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Dabei ist sowohl das Alter als auch das Semester des Studierenden unerheblich. Ausgeschlossen von der Hilfe sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium beziehungsweise dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen. Einziges Kriterium für die Vergabe des Zuschusses ist eine „pandemiebedingte“ und „akute Notlage“, zum Beispiel durch den Verlust des Jobs.

So funktioniert die Beantragung der Hilfe

Zunächst registriert man sich auf der oben angegebenen Internetseite. Der Antragsteller muss ein Ausweisdokument und die Kontoauszüge aller seiner Konten seit dem Monat Februar hochladen, um nachzuweisen, dass seitdem Einkünfte weggefallen sind. Gleichzeitig soll damit ausgeschlossen werden, dass die Studenten ihr Konto absichtlich leeren, um in den Genuß der Zuschüße zu kommen. Das Onlineportal leitet die Anträge der Studenten an das zuständige Studierendenwerk weiter. Dieses kümmert sich um die Bearbeitung des Vorgangs und die Auszahlung. Entscheidend für die Höhe des Zuschusses ist der aktuelle Kontostand. Wer mehr als 500 Euro auf seinem Konto hat, erhält keine Unterstützung. Wer zum Beispiel im Augenblick 200 Euro auf seinem Konto hat, kann einen Zuschuss für den laufenden Monat von maximal 300 Euro beantragen. Wer hingegen weniger als 100 Euro auf seinem Konto hat, kann bis zu 500 Euro beantragen. Die Auszahlung soll zum 25. Juni erfolgen. Auch im Juli und im August kann der Zuschuss theoretisch nochmals beantragt werden, falls sich die Studierenden dann noch immer in einer Notlage befinden. Diese Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.

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