Corona infizierte Frau besucht Tochter im Krankenhaus! Droht nun sogar Gefängnis?


In Quendlinburg startet vor dem Amtsgericht nun der Prozess gegen eine Frau, die im Oktober des vergangenen Jahres ihre Tochter im Krankenhaus in Quendlinburg besucht hatte. Allerdings hatte die Dame damals verschwiegen, dass sie bereits Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufgewiesen hatten. Nun droht der Frau beim am Dienstag startenden Protest ein Strafe.

Mutter mit Corona-Infektion besucht Tochter im Krankenhaus

Ein kurioser Prozess startet am Dienstag in Quendlinburg! Dort muss sich eine Frau nun wegen versuchter gefährliche Körperverletzung und Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht verantworten. Im schlimmsten Fall könnten der angeklagten Frau eine Freiheits- oder Geldstrafe drohen, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte. Das Urteil in diesem Fall wird noch für den heutigen Tag erwartet. Bei der Verhandlung sind insgesamt 4 Personen als Zeugen geladen. Schon Mitte Oktober 2020 hatte das Harzklinikum in Quendlinburg Anzeige erstattet. Die Angeklagte soll ihre in der Klinik eingelieferte Tochter besucht haben, obwohl sie selbst bereits Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufgewiesen hatte.

Krankenhausbesucherin verschweigt Covid-19-Infektion – Jetzt steht sie vor Gericht

Vor dem Betreten des Krankenhauses hatten sowohl Patienten und Besucher des Klinikums eine schriftliche Bestätigung ausfüllen müssen, in der sie versichern keine Krankheitssymptome aufzuweisen, die auf eine mögliche Infektion mit Covid-19 hindeuten. Dies hatte die Frau getan, obwohl sie sich kurz zuvor wegen ihrer Symptome in eine Fieberambulanz begeben hatte, um sich dort testen zu lassen. Aus diesem Grund hätte die Frau das Krankenhaus bis zum Erhalt ihres Testergebnisses nicht betreten dürfen. Einen Tag nach ihrem Besuch im Krankenhaus hatte die Dame dann von ihrer Covid-19-Infektion erfahren. In der Klinik musste daraufhin eine geplante Operation verschoben werden. Dabei handelte es sich um die OP einer Patientin, die mit der Tochter der Frau das Zimmer im Krankenhaus geteilt hatte.

Offenbar waren bei dem Besuch der Angeklagten im Krankenhaus allerdings keine andere Patienten, Besucher oder Angestellten angesteckt worden. Das Urteil in diesem Fall wird noch im Lauf des Tages erwartet.

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