Darf das Trump-Enthüllungsbuch doch erscheinen?


US-Gericht hebt vorläufiges Verbot auf

Donald Trumps (74) Nichte Mary Trump ist der Veröffentlichung ihres Enthüllungsbuches “Too Much and Never Enough” (zu Deutsch: “Zu viel und niemals genug”) einen Schritt nähergekommen. Ein New Yorker Berufungsgericht hat ein vorläufiges Veröffentlichungsverbot teilweise aufgehoben, das von einem anderen US-Gericht kürzlich verhängt worden war. Das berichten US-Medien, darunter CNN, übereinstimmend.

Robert Trump (geb. 1948), ein weiterer Onkel der Autorin, hatte geklagt, um die Veröffentlichung des Buches zu unterbinden. Mary Trump verstoße mit “Too Much and Never Enough” angeblich gegen eine Stillschweigeerklärung aus dem Jahr 2001. Diese Erklärung gelte allerdings nicht für die Verlagsgruppe Simon & Schuster, die zuvor laut eigenen Angaben bereits eine erste Auflage mit 75.000 Kopien des Buches an den Handel verschickt hatte. Simon & Schuster kann sich also weiterhin auf die für den 28. Juli geplante Veröffentlichung vorbereiten.

Wie geht es weiter?

Es ist jedoch weiterhin unklar, ob das Buch tatsächlich erscheinen kann, da die Auseinandersetzung mit der Aufhebung für die Verlagsgruppe noch nicht beendet ist. Für Mary Trump selbst gelte das Verbot weiterhin bis zu einer kommenden Anhörung am 10. Juli. Man sei erfreut über die Entscheidung des Berufungsgerichts, das vorläufige Verbot für Simon & Schuster aufzuheben, hieß es in einem Statement der Verlagsgruppe. Als “sehr gute Nachrichten” bezeichnete laut dem Bericht auch der Anwalt von Mary Trump die Gerichtsentscheidung.

Mary Trump ist die Tochter von Donald Trumps älterem Bruder Fred Trump Jr., der 1981 verstorben ist. In dem 240 Seiten umfassenden Enthüllungsbuch möchte Mary Trump, die klinische Psychologin ist, laut der Verlagsgruppe Simon & Schuster “die dunkle Geschichte ihrer Familie” beleuchten. Die Nichte des US-Präsidenten beschreibe in dem Buch “einen Alptraum an Traumata, zerstörerischen Beziehungen und eine tragische Kombination aus Vernachlässigung und Missbrauch.”

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