Diese Corona-Regeln gelten an Weihnachten – Darf die Polizei Wohnungen kontrollieren?


Während sich Deutschland in einem strengen Lockdown befindet, werden die Kontaktbeschränkungen über Weihnachten ein wenig gelockert. Zwar sind ausufernde Familienfeiern verboten, doch trotzdem sollte es möglich sein gemeinsam mit der Familie Weihnachten zu feiern. Welche unterschiedlichen Regeln gelten in den Bundesländern? Und wie wird die Polizei die Einhaltung der Regeln kontrollieren?

Weihnachten und Silvester fallen trotz Corona-Pandemie nicht aus

Weihnachten und Silvester werden in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie einige Nummern kleiner als gewöhnlich gefeiert werden. Doch zum Glück mussten die Feierlichkeiten nicht komplett abgesagt werden. Zu große Familienfeiern werden jedoch nicht erlaubt sein. In vielen Bundesländer werden die Corona-Regeln vor allem über die Weihnachtsfeiertage gelockert werden, doch trotzdem herrschen strenge Kontaktbeschränkungen. Von Seiten der Politik wird darauf hingewiesen, dass die Polizei die Einhaltung der Regeln kontrollieren wird und deshalb eine größere Präsenz in der Öffentlichkeit zeigen wird. Allerdings werden die Polizisten bei ihren Kontrollen nicht von Haus zu Haus ziehen. Schon im Vorfeld appellierte die Polizei an die Bevölkerung: “Man sollte nicht immer sofort die Polizei rufen. Diese Pandemie erfordert von uns allen auch ein Stück Zivilcourage”, erklärte Jörg Radek, Vize-Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), bei der “Süddeutschen Zeitung”. “Ich würde erstmal selbst zu den Nachbarn gehen und – falls da wirklich zu viele Leute sind – sie bitten, sich an die Regeln zu halten.” Auch werden die Beamten wohl nicht einfach an Haustüren klopfen um nachzuzählen, wie viele Personen am Tisch sitzen. “Aber wenn wir Hinweise bekommen, dass irgendwo Regeln verletzt werden, dann gehen wir dem nach”, erklärte Radek weiter.

So sehen die Kontaktbeschränkungen im Überblick aus

Bis zum 23. und ab dem 27. Dezember 2020 dürfen sich nur maximal maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren bei dieser Aufzählung nicht mitgezählt werden. An Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen darf diese Regelung dann ein wenig gelockert werden. An diesen Tagen ist ein “Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahren” möglich. Dabei soll es dann auch keine Rolle spielen aus wie vielen Haushalten diese eingeladenen Personen stammen. Allerdings müssen alle Personen dem “engsten Familienkreis” angehören. Dazu zählen “Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige”. Bleibt zu hoffen, dass diese Regeln nicht wieder für einen Anstieg der Infektionszahlen sorgen.

Beliebteste Artikel Aktuell: