Dürfen Ungeimpfte wegen 2G bald nicht mehr arbeiten? Härtere Maßnahmen gefordert


In den meisten Bundesländern gilt für die Mitarbeiter am Arbeitsplatz die 3G-Regel. Angesichts der sich ausbreitenden Infektionszahlen fordern viele Experten jedoch eine Umstellung auf 2G. Doch wäre eine 2G-Regel am Arbeitsplatz rechtlich möglich? Dürfen Ungeimpfte also schon bald gar nicht mehr arbeiten gehen? Das sagen Experten in der Materie.

Aktuell gilt am Arbeitsplatz 3G

An den Arbeitsplätzen in Deutschland wird im Augenblick die 3G-Regel angewendet. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen, wenn sie bei ihrer Arbeitsstelle zur Arbeit erscheinen. Doch jetzt fordert zum Beispiel der Bundesverband mittelständische Wirtschaft eine 2G-Regel in den Betrieben, um die ansteigenden Infektionszahlen einzudämmen “Das ist leichter zu kontrollieren und kostengünstiger als die 3G-Regel”, argumentiert Bundesgeschäftsführer Markus Jerger gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Von Bund und Länder war bereits 2G bereits im Einzelhandel eingeführt worden. Aus diesem Grund könnte es also nur eine Frage der Zeit sein, bis 2G dann auch für die Mitarbeiter der Geschäfte gilt. Wobei es aus rechtlicher Sicht interessant sein dürfte, ob ein Arbeitgeber eine 2G-Regel auch rechtlich durchsetzen könnte. Der Arbeitgeber hat dabei sowohl sowohl das Direktionsrecht als auch das Hausrecht auf seiner Seite. Dies erlaubt den Unternehmen den Mitarbeitenden ihres Betriebs Vorschriften zu machen. Mittels dem Hausrecht kann auch geregelt werden, wer das Betriebsgelände betreten darf.

Arbeitgeber können 2G-Regel einfordern

Der Anwalt für Arbeitsrecht Arndt Kempgens glaubt, dass der Arbeitgeber über das Hausrecht die Mitarbeiter zur Einhaltung der 2G-Regel auffordern könnte. Allerdings muss das Unternehmen im Gegensatz schauen, was es mit den ungeimpften Mitarbeitern macht. Denn eine Lohnkürzung ist auch bei der Arbeit aus dem Homeoffice nicht möglich. Solange offiziell die 3G-Regel gilt würden den ungeimpften Mitarbeitern auch Lohn zustehen, wenn das Unternehmen die Mitarbeiter wieder ohne zu arbeiten nach Hause schickt. Bei neuen Mitarbeitern könnte das Unternehmen als Voraussetzung eine Impfung oder eine Genesung von Covid-19 als Voraussetzung in den Vertrag einarbeiten. Dies sei durch die Vertragsfreiheit möglich. Einen anderen Standpunkt vertritt

Rechtsexpertin Alicia von Rosenberg. Nach ihrer Meinung sei eine 2G-Regel in den Unternehmen ein zu starker Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiter. Ein Gericht müsste einen solchen Vorgang dann wohl erst einmal auf Verhältnismäßigkeit überprüfen. Von Rosenberg ist daher sicher, dass die Einführung einer 2G-Pflicht am Arbeitsplatz mit Sicherheit als Klage vor dem Bundesverfassungsgericht landen würde.

NRW-Justizminister fordert 2G am Arbeitsplatz anzudenken

Aus der Politik gibt es bereits erste Forderungen über 2G am Arbeitsplatz nachzudenken. So hatte zum Beispiel Justizminister Peter Biesenbach (CDU) aus Nordrhein-Westfallen gezweifelt, dass eine Impfpflicht ohne eine 2G-Regel am Arbeitsplatz durchgesetzt werden könnte: “Allein mit Bußgeldern wird das nicht gehen”, ist Biesenbach überzeugt. Statt über einen Impfzwang nachzudenken, sei es deshalb sinnvoller über eine 2G-Regel am Arbeitsplatz zu diskutieren. Dies könnte dann aber drastische Folgen für Ungeimpfte nach sich ziehen. Diese müssten mit Konsequenzen bei der Lohnzahlung oder der Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnis rechnen. “Der Einzelne hätte keinen Arbeitsplatz mehr”, bestätigt Biedenbach. Nach Auffassung von Biedenbach würde die 2G-Regel am Arbeitsplatz auch bei der Kontrolle der Impfpflicht helfen: “Ohne Impfung gäbe es keinen Zugang mehr zum öffentlichen Leben”, beschreibt Biedenbach das Szenario treffend.

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