Eilmeldung – Strom und Gas-Preiserhöhungen offenbar für Millionen Kunden illegal


Offenbar will die deutsche Bundesregierung den Strom- und Gasversorgern eine Erhöhung ihrer Tarife im Jahr 2023 generell verbieten. Dies sieht ein jetzt vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf vor. Damit werden nun Tausende von beschlossenen Erhöhungen zum Jahreswechsel illegal. “Im Ergebnis muss ein Missbrauch ausgeschlossen werden“, fordert SPD-Politikerin Nina Scheer, die den Posten der energiepolitischen Sprecherin der Partei ausübt.

Gas- und Stromversorger haben höhere Tarife beschlossen

Nach bisherigem Kenntnisstand sollen insgesamt 457 Gasversorger die Preise um durchschnittlich 56 Prozent anheben. Diese Regelung betrifft 3,6 Millionen Haushalte in Deutschland. Dazu kommen 636 Stromversorger, deren Preise um durchschnittlich 60 Prozent steigen und wo die Preiserhöhung 7,5 Millionen Haushalte betrifft. Doch diese Erhöhungen sind nun alle rechtswidrig. Stattdessen müssen die Versorger dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung für die Kunden rechtfertigt. Versorger, die das nicht können, müssen ihre Preiserhöhungen zurückstellen. Deshalb dürfen die Bürger auch die Zahlung der Erhöhung zurückhalten, wie Leonora Holling, die Chefin des Bundes der Energieverbraucher gegenüber den Medien erklärt. “Die geplanten Erhöhungen stehen oft nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. Aus diesem Grund raten wir den Verbrauchern auf jeden Fall Widerspruch einzulegen“, rät Holling den Bundesbürgern. Damit beschließt die Bundesregierung nun also einer Beweislastumkehr für die Energieversorger. Offenbar fürchtet der Staat eine missbräuchliche Verwendung der Erstattungsansprüche wegen der Energiepreisbremsen.

Viele Energieversorger haben Preissprünge an Kunden weitergegeben

Von Seiten der Bundesregierung wird argumentiert, das der Preis für Gas und Strom im November nur um 15 Prozent gestiegen sei und die Unternehmen vorherige Preissprünge bereits eingepreist hätten. Trotz zahlreicher Erhöhungen in den letzten Monaten haben Energieversorger seit dem 30.9.2022 in 759 Fällen weitere Preiserhöhungen angekündigt. Das gleiche Bild ergibt sich beim Gas, wo ebenfalls viele Preissprünge bereits vorher in den Tarifen Berücksichtigung gefunden hat. Mit den Preisbremsen werden die Verbraucher künftig einen gedeckelten Preis zahlen. Die Differenz zum Preis der Versorger wird vom Staat gestemmt und ist somit am Ende ein Kostenpunkt für die Steuerzahler. Mit der neuen Regelung wolle man Mitnahmeeffekte durch die Versorgungsunternehmen verhindern. Denn schließlich müsse das Steuergeld der Bundesbürger effektiv eingesetzt werden. Wie genau vorgegangen werden soll, könnte bereits in der nächsten Sitzung am 15. Dezember beschlossen werden.

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