Eltern bekommen zusätzliche Krankentage zur Kinderbetreuung in Pandemie


Anspruch steigt von zehn auf 20 Tage pro Kind und Elternteil

Gesetzlich versicherte Eltern können in diesem Jahr 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil beantragen. Der Anspruch bestehe auch für die pandemiebedingte Kinderbetreuung zu Hause, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mit. Die erleichterte Regelung greife etwa dann, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, wenn die Präsenzpflicht an der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist.

Eine entsprechende Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen beschloss das Bundeskabinett am Dienstag im Umlaufverfahren, damit das Gesetz schneller im Bundestag beraten werden kann.

“Die Ausweitung des Kinderkrankengelds ist eine wichtige Entscheidung zur Unterstützung der Familien in diesen schwierigen Zeiten”, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Viele Eltern und vor allem alleinerziehende Mütter und Väter leisteten gerade in der Pandemie unglaublich viel. Aber “Homeoffice, Homeschooling und die Betreuung kleiner Kinder – das alles geht nicht zusammen”. Deshalb bräuchten Eltern eine “passgenaue Entlastung”.

Eltern könnten das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten, teilte das Ministerium mit. Für Alleinerziehende erhöhe sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Die neue Regelung gelte rückwirkend ab 5. Januar.

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen laut Ministerium über die Krankenkassen. Dafür leiste der Bund zum 1. April einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hänge davon ab, wie viele Eltern Kinderkrankengeld beantragen, erklärte das Ministerium.

Die Neuregelung solle es Eltern ermöglichen, “sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern”, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). “Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten, bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit.”

Anspruchsberechtigt sind laut Ministerium gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt niemanden gibt, der das Kind betreuen kann.

Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte wegen der Neuregelung vor steigenden Krankenkassenbeiträgen. Zwar sei es richtig, Eltern im Lockdown schnell und unbürokratisch zu entlasten, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. “Aber der Gesetzgeber strapaziert dafür die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung und greift tief in die Taschen der Beitragszahler, ohne die Kosten direkt zu erstatten.”

Der Sozialverband Deutschland begrüßte die Neuregelung. Die anhaltende Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown verschärften die ohnehin angespannte Situation zahlreicher Eltern und Alleinerziehender, hieß es in einer Erklärung. “Nun muss es darum gehen, dass der Beschluss schnell, unkompliziert und lebensnah umgesetzt wird”, forderte SoVD-Bundesfrauensprecherin Jutta König.

by Ina FASSBENDER

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