Erstes Bundesland mit weitreichende Lockerungen – Keine Masken- und Testpflicht mehr vorgeschrieben – Clubs sollen wieder öffnen


Langsam mehren sich die Anzeichen, dass die Corona-Pandemie fast besiegt sein könnte. Denn nun will die brandenburgische Landesregierung den Lockdown weitgehend aufheben. Schon ab Mittwoch werden die Kontaktbeschränkungen aufgehoben, Geschäfte dürfen Kunden wieder ohne Registrierung einlassen und in Grundschulen brauchen keine Masken mehr verwendet zu werden. Auch Bordelle und Clubs sollen wieder öffnen dürfen.

Brandenburg lockert Corona-Maßnahmen

Doch vor dem Vergnügen geht Sicherheit noch immer vor. Denn der Zutritt zu den Clubs wird auch weiterhin nur mit negativem Corona-Test oder einem Impfnachweise sowie den hinterlegten Kontaktdaten möglich sein. In den Clubs sollen zunächst “nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter Fläche“ erlaubt sein. Bei Tanz-Veranstaltungen unter freiem Himmel werden hingegen bis zu 1.000 anwesende Gäste möglich sein. Für die Durchführung müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept vorlegen, sämtliche Daten der Gäste registrieren und den Zutritt steuern. In Berlin sollen die Clubs dagegen auch weiterhin geschlossen bleiben. In Brandenburg wird nun auch die Testpflicht in

Kinos, Kneipen, Theatern und beim Sport abgeschafft werden. Dies soll in alIen Städten und Landkreisen gelten, wo der Inzidenzwert unter 20 liegt. Weiterhin getestet werden soll dagegen in Schulen, medizinischen Einrichtungen, Tanz-Clubs, Bordellen und beim Kontaktsport in Hallen. Wegfallen sollen die Tests dagegen in Gaststätten (auch innen), Hotels, Oberschulen, Fahr-, Musik- und Volkshochschulen, Unis, Theater, Kinos, Schwimmhallen und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Der Entwurf der neuen Verordnung sieht hier bis zu 1.000 Teilnehmer vor. Bei einem Anstieg über Inzidenzwert 20 müsste allerdings erneut getestet werden.

Weitere Lockerungen beschlossen

Zukünftig sollen auch wieder Versammlungen wie Demos ohne Begrenzung der Teilnehmer erlaubt werden. Private Feiern im Familien- oder Bekanntenkreis bleiben allerdings weiter beschränkt. Hier dürfen maximal 70 Gäste draußen und 30 Gäste in geschlossenen Räumen empfangen werden. Zudem fallen die Beschränkungen der Kontakte im öffentlichen Raum weg. Diese waren zuvor auf zehn Personen beschränkt worden. Diese Anzahl soll nun lediglich noch

für wilde Feiern mit fremden Gästen gelten. An der frischen Luft wird auch die Maskenpflicht wegfallen. Lediglich in geschlossen Räumen, wo Abstandhalten nicht möglich ist, soll die Maskenpflicht auch weiter gelten. Getragen werden muss die Maske dann noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen, Bibliotheken, Konzerthäusern, Kinos, Theatern, Messen, Ausstellungen, Spielhallen und Casinos. Überall dort sollen auch weiterhin Kontaktdaten erfasst werden

Brandenburg will auch Bordelle wieder öffnen

Und offenbar plant man Brandenburg sogar die Bordelle mit Einschränkungen wieder zu öffnen. An der sexuellen Dienstleistung dürfen dann allerdings nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sein. Zudem müssen Name und Adresse der Partner erfasst werden. Solange die sexuelle Dienstleistung nicht erbracht wird, gilt auch im Bordell, dass alle Anwesenden Maske tragen und Abstand halten. Weiterhin verboten bleiben sollen die sogenannten Prostitutionsveranstaltungen. Dazu zählen laut Definition per Gesetz Orgien oder auch der Besuch von Swingerclubs. Voraussichtlich am Dienstag soll diese neue Verordnung beschlossen werden und dann ab dem 16. Juni in Kraft treten. Kurzfristig könnte es allerdings noch Änderungen geben.

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