EU-Führung unterzeichnet nach langem Ringen Post-Brexit-Abkommen


Vertragstext wird für Unterzeichnung durch Johnson nach London geflogen

Nach langem Ringen mit Großbritannien haben EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel das Post-Brexit-Handelsabkommen unterzeichnet. Sie unterschrieben den Vertrag am Mittwoch in einer kurzen Zeremonie. Anschließend wurde der Text dem britischen Parlament vorgelegt, dessen Zustimmung als sicher galt. Premierminister Boris Johnson wollte das Abkommen danach ebenfalls unterschreiben.

Das 1246 Seiten starke Dokument soll am Donnerstag um Mitternacht mit dem Austritt Großbritanniens aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion übergangsweise in Kraft treten. “Es war ein langer Weg. Jetzt ist es an der Zeit, den Brexit hinter sich zu lassen”, erklärte von der Leyen im Kurzbotschaftendienst Twitter. “Unsere Zukunft wird in Europa gebaut”, fügte sie hinzu. Michel bezeichnete das Abkommen als “fair und ausgewogen” und lobte die Einigkeit der 27 EU-Staaten bei den Verhandlungen mit London.

Vor dem britischen Unterhaus sagte Johnson am Mittwoch, sein Land werde “ein freundlicher Nachbar, bester Freund und Verbündeter” der EU bleiben. London und Brüssel würden “Hand in Hand arbeiten, wann immer unsere Werte und Interessen übereinstimmen”, fügte er hinzu. Zugleich aber respektiere die Regierung den “souveränen Wunsch des britischen Volkes, unter seinen eigenen souveränen Gesetzen zu leben, die von seinem eigenen souveränen Parlament gemacht wurden”.

Keir Starmer, der Oppositionsführer der Labour-Partei, hatte zuvor die Abgeordneten seiner Partei aufgefordert, dem Abkommen zuzustimmen. Starmer sagte, er halte die Vereinbarung für “dürftig”. Der Text sei aber “besser als gar kein Abkommen”.

Die britischen Abgeordneten, die wegen der Abstimmung teils ihren Urlaub unterbrochen haben, haben nur ein paar Stunden Zeit, um den Text am frühen Nachmittag zu diskutieren. Danach müssen auch die Lords im Oberhaus über das Abkommen abstimmen.

Auf dieser Grundlage kann das Abkommen vom 1. Januar an vorläufig angewendet werden, auch wenn die Zustimmung des EU-Parlaments noch fehlt. Auf den Vertrag hatten sich beide Seiten am 24. Dezember nach langem Ringen verständigt. Er regelt zahlreiche Handels- und Zollfragen, um Chaos in den künftigen Wirtschaftsbeziehungen zu verhindern.

Für einen regulären Ratifizierungsprozess reicht die Zeit bis zum Jahresende nicht mehr aus. Daher sollen die vereinbarten Regeln zunächst mindestens bis zum 28. Februar übergangsweise angewandt werden.

by Tolga Akmen

Beliebteste Artikel Aktuell: