EU-Haushaltsstreit gefährdet geplanten Start von Corona-Hilfsfonds


Auch Pläne für Kürzung von EU-Geldern bei Rechtsstaatsverstößen sorgen für Ärger

Der deutsche EU-Vorsitz hat das Europaparlament davor gewarnt, den baldigen Start des Wiederaufbaufonds gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu gefährden. Ohne rasche Einigung auf den nächsten EU-Mehrjahreshaushalt “laufen wir Gefahr, auch den Wiederaufbaufonds zu verzögern”, erklärte der deutsche EU-Botschafter Michael Clauß am Freitag. Das Parlament wies den Verzögerungsvorwurf zurück und forderte von den Mitgliedstaaten seinerseits einen baldigen Beschluss zur Streichung von EU-Geldnern bei Rechtsstaatsverstößen.

Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich im Juli nach tagelangen Verhandlungen auf ein Finanzpaket aus Haushalt und Corona-Wiederaufbauplan von 1,8 Billionen Euro verständigt. Das Europaparlament muss formell nur dem 1074 Milliarden Euro schweren EU-Haushalt für die Zeit von 2021 bis 2027 zustimmen. Dieser ist aber eng mit dem 750 Milliarden Euro umfassenden Corona-Hilfsfonds verknüpft, der ab Januar einsatzbereit sein soll.

“Das Parlament verzögert den EU-Wiederaufbauplan nicht”, erklärte Parlamentssprecher Jaume Duch. Er könne starten, sobald die Mitgliedstaaten den Beschluss zur Finanzierung ratifiziert hätten. In den davon unabhängigen Haushaltsverhandlungen wolle das Parlament “eine angemessene Finanzierung” von EU-Programmen etwa beim Klima, Digitalisierung, Gesundheit, Jugend oder Forschung.

Bei der Erhöhung in diesen Bereichen sei die deutsche Ratspräsidentschaft, die für die Mitgliedstaaten die Verhandlungen führt, nicht kompromissbereit, erklärte der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen. Er warf Deutschland zudem vor, die Verhandlungen zur Kürzung von EU-Gelder bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu verzögern.

Wegen Rechtsstaatsdefiziten stehen Polen und Ungarn seit Jahren in der EU am Pranger. Gegen beide Länder läuft ein Strafverfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag. Es kann bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen. Die Mitgliedstaaten schreckten aber bisher vor einer solch weitreichenden Sanktionen zurück.

Die Verhandlungen über die nun angestrebte Streichung von EU-Geldern bei Rechtsstaatsverstößen seien “äußerst kompliziert”, erklärte Botschafter Clauß. Es sei aber bereits klar, “dass der Rechtsstaatsmechanismus im EU-Haushalt kein Artikel 7-Verfahren mit anderen Mitteln sein kann”. Es könne nur darum gehen, “Rechtsstaatsverstöße bei der Verwendung der Haushaltsmittel zu ahnden”.

Dies könnte bedeuten, dass etwa Fälle von Korruption bei der Verwendung von Haushaltsmitteln durch die Streichung von EU-Mitteln bestraft werden. Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz oder der Medienfreiheit könnten damit aber weiter wohl kaum zur Kürzung von EU-Geldern führen.

Polen und Ungarn wollen sichergehen, dass dies nicht wieder verschärft wird. Denn der nötige Beschluss zur Einführung der Kürzung von EU-Geldern kann von den Mitgliedstaaten per Mehrheit gefasst werden. Für die Entscheidung zum Start des Verfahrens zur Finanzierung des Corona-Hilfsfonds ist jedoch Einstimmigkeit nötig.

Ein Versuch des deutschen EU-Vorsitzes, den Corona-Finanzierungsbeschluss auf den Weg zu bringen, scheiterte dann auch am Freitag bei einem Treffen der EU-Botschafter. Rund ein Drittel der Mitgliedstaaten seien dagegen gewesen, sagte ein EU-Diplomat. Sie hätten “deutlich gemacht, die Entscheidung so lange nicht mittragen zu können, wie keine Klarheit über den Gesamthaushalt besteht.” Dies zeige, dass “rasche Fortschritte” mit dem Parlament nötig seien.

Nach AFP-Informationen gehörten Polen und Ungarn zu den Ländern, die gegen den Finanzierungsbeschluss waren. Nicht zugestimmt hat auch eine Gruppe von Ländern um die Niederlande und Österreich, die keinesfalls eine Erhöhung des Haushaltsvolumens wollen.

by Von Martin TRAUTH

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