EU sieht nicht nur in Ungarn und Polen Probleme mit Unabhängigkeit der Justiz


EU-Kommission stellt erstmals Rechtsstaatsbericht zu allen Mitgliedstaaten vor

Die EU-Kommission sieht in einer Reihe von Mitgliedstaaten Probleme durch Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Bei der Unabhängigkeit der Justiz äußert die Behörde nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP in ihrem für Mittwoch geplanten Rechtsstaatsbericht “ernsthafte Bedenken” zur Unabhängigkeit der Justiz in Polen und Ungarn. “Herausforderungen” in diesem Bereich gebe es in unterschiedlichen Facetten aber auch in Bulgarien, Rumänien, Kroatien und der Slowakei.

Die EU-Kommission stellt am Mittwoch erstmals einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaaten vor. Ziel des nun jährlich geplanten Rechtsstaatsberichts ist es der Behörde zufolge, “einen Dialog” mit den Mitgliedstaaten über gemeinsame Grundwerte zu starten, um Probleme in Zukunft zu verhindern und die Demokratie zu stärken.

Bisher standen in diesem Bereich vor allem Polen und Ungarn wegen der Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz und der Medienfreiheit prominent am Pranger der EU. Gegen beide Länder laufen auf europäischer Ebene Strafverfahren, die bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen könnten.

Der Rechtsstaatsbericht sieht nun etwa bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen Probleme in Ungarn, aber auch in Bulgarien, Kroatien, Tschechien und Malta. “Politischer Druck auf Medien” sorge insbesondere in Bulgarien, Malta und Polen für Besorgnis, heißt es. Bei Ungarn äußert die Kommission Bedenken wegen der Übernahme unabhängiger Medien durch regierungsnahe Unternehmen.

In einigen Mitgliedstaaten seien Journalisten zudem “Drohungen” und sowohl verbalen und teils sogar körperlichen Angriffen ausgesetzt, heißt es weiter. Die Kommission verweist dabei auf Beispiele insbesondere aus Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Slowenien und Spanien.

Im Falle Deutschlands verweist die Kommission auf die laufende Diskussion, ob Justizminister in Bund und Ländern gegenüber Staatsanwälten weisungsbefugt sein sollten. Brüssel sieht aber generell genügend rechtlich Garantien, “um das Risiko eines Missbrauchs des Weisungsrechts zu mindern”.

Mit Blick auf ihren Rechtsstaatsbericht für alle EU-Länder fordert die Kommission auch nationale Parlamente und Behörden auf, diesen zu diskutieren. Er könne als “Ermutigung” dienen, Reformen voranzutreiben. Denn die Achtung der Rechtsstaatlichkeit sei “unerlässlich, damit Bürger und Unternehmen den öffentlichen Institutionen vertrauen” und Demokratie gedeihen könne, heißt es weiter.

by INA FASSBENDER

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