Fast 2 Jahre nach seinem Verschwinden – DSDS-Star Daniel Küblböck soll für tot erklärt werden


Fast zwei Jahre ist es nun her, dass der ehemalige DSDS-Star Daniel Küblböck vermisst wird. Küblböck hatte an einer Kreuzfahrt über den Atlantik auf dem Schiff “AIDAluna” teilgenommen und wird seitdem vermisst. Nun berichtet die Zeitung “Passauer Neue Presse“, dass der Künstler schon bald für tot erklärt werden soll.

Amtsgericht Passau führt Aufgebotsverfahren durch

Wie die Zeitung weiter berichtet, habe das Amtsgericht Passau bereits eine Zeitungsanzeige veröffentlicht, in der geschrieben steht: “Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis spätestens 25. September 2020 beim Amtsgericht Passau (…) – Abteilung für Verschollenheitssachen – zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann.“ Zudem stellt das Gericht die „Aufforderung an alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, dem Gericht bis zu dem angegebenen Zeitpunkt Anzeige zu machen“. Am Amtsgericht Passau ist das sogenannte “Aufgebotsverfahren“ anhängig, weil Daniel Küblböck dort im Ort Salzweg im Landkreis Passau seinen Hauptwohnsitz hat. Vor seinem Verschwinden hatte Küblböck in Berlin gelebt, wo er Schauspiel studiert hatte.

Daniel Küblböck auf Kreuzfahrt verschwunden

Der junge Daniel Küblböck war im Jahr 2002 bei der 1. Staffel von “Deutschland sucht den Superstar” zu nationaler Berühmtheit gekommen. Im September 2018 war er dann zu einer Kreuzfahrt mit dem Schiff “AIDAluna” aufgebrochen, dass von Hamburg nach New York unterwegs gewesen war. Vor der Küste von Kanada soll Küblböck vermeintlich über Bord gegangen sein. Eine Überwachungskamera hatte aufgezeichnet, dass ein Passagier über die Reeling gestiegen und ins Meer gesprungen war. Allerdings ist Küblböck auf den Aufnahmen nicht genau zu erkennen. Die ermittelnden Beamten und Daniel Küblböcks Vater gehen von einem Selbstmord des Künstlers aus. Nach dem Verschollenheitsgesetz gelten für eine Todeserklärung unterschiedliche Fristen. Menschen, die bei einer Fahrt auf See verschwinden, werden normalerweise nach einer Frist von sechs Monaten für tot erklärt.

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