Geheim-Gespräche der Bundesregierung laufen – kommen neue Corona-Maßnahmen?


Offenbar denkt man von Seiten der Regierung über Änderungen beim Corona-Gesetz nach. Aus diesem Grund haben bereits erste Gespräche begonnen, um die künftigen Änderungen auszudiskutieren. Anscheinend wird es also kurzfristig weitere Änderungen geben.

Inzidenzwert soll zukünftig nicht mehr Maß aller Dinge sein

Eine der angedachten Änderungen betrifft den Inzidenzwert. Dieser war bisher der wichtigste Faktor bei der Entscheidung zu neuen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus gewesen. Doch nun sollen offenbar die Zahlen aus den Krankenhäusern zu einem wichtigen Faktor für Entscheidungen werden. Deshalb soll die Hospitalisierung so schnell wie möglich ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden. Zukünftig wird sich die Corona-Politik dann also nicht mehr nur an der Anzahl der Infektionen orientieren, sondern vor allem an der Anzahl der Patienten, die wegen ihrer Covid-19-Erkrankung ins Krankenhaus eingeliefert werden oder dort auf die Intensivstation verlegt werden müssen. Außerdem will die “Bild”-Zeitung erfahren haben, dass zukünftig auch keine Schwellenwerte mehr in dem Gesetz verankert werden soll. Im Klartext bedeutet dies, dass nicht mehr angegeben werden soll, ab welchen Hospitalisierungswerten zukünftig harte Maßnahmen greifen sollen. Der Automatismus für einen Lockdown fällt damit künftig weg! Diese Information soll nach einer

internen Schaltkonferenz zwischen Kanzleramtschef Helge Braun (48, CDU) und den Vertretern der Bundesländer durchgesickert sein.

Infektionsschutzgesetz soll geändert werden

Noch sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass in den Landkreise ab Inzidenz-Werten von 35, 50 und 100 bestimmt Maßnahmen getroffen werden müssen. Aus diesem Grund sollen die Änderungen am 7. September durch den Bundestag und am 10. September durch den Bundesrat bestätigt werden. Im neuen Gesetzesentwurf heißt es, dass zukünftig die Hospitalisierung ein “wesentlicher Maßstab“ für die die Einführung von Corona-Maßnahmen sein soll. Diese sogenannte Hospitalisierungsrate wird definiert als “Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patienten, die an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen“. Bis auf weiteres sollen jedoch keine Werte definiert werden, ab wann welche Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 ergriffen werden müssen. Diese Entscheidung wurde offenbar verzögert, weil die Landkreise und Bundesländer unterschiedliche Kapazitäten bei den Kapazitäten der Krankenhäusern aufweisen. Dies mache es schlicht unmöglich einheitliche Grenzwerte auf Bundesebene festzulegen. Die Importanz des Inzidenzwertes wird dagegen deutlich abgeschwächt. So steht in dem neuen Entwurf:

“Da immer mehr Menschen geimpft und damit vor schweren Verläufen der Krankheit in hohem Maße geschützt sind, erscheint es nicht mehr angemessen, die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin als maßgeblichen Indikator vorzusehen.“ Dies hatten schon seit dem Frühjahr die Virologen Hendrik Streeck (44) und Klaus Stöhr (62) gefordert. Nun scheint es, als würde deren Vorschlag endlich in die Tat umgesetzt.

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