Geheimes Beschluss-Papier aufgetaucht! Vor dem Gipfel der Gesundheitsminister – das wird für Geboosterte geplant!


Am Dienstag treffen sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie zu beraten. Offenbar soll es einen neuen Plan für die geboosterten Bundesbürger geben. Dies geht aus der Beschlussvorlage hervor, die der Bild-Zeitung vorliegt.

Zukünftig keine Tests mehr für geboosterte Menschen

Allem Anschein nach soll bei der Sitzung der Plan des neuen Gesundheitsministers Karl Lauterbach umgesetzt werden. Dieser hatte gefordert, die Corona-Test für geboosterte Bundesbürger abzuschaffen. Über diese Maßnahme werden heute also die Gesundheitsminister der Länder beraten. Wörtlich heißt es in der Beschlussvorlage für die Sitzung: “Einzelne Länder haben Personen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Auffrischimpfung sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung reduziert. Zudem können durch die Aufhebung der Testpflicht die stark beanspruchten Testkapazitäten entlastet werden.“ Offenbar soll also über dieses Thema heute zu mindestens abgestimmt werden. Ob sich für den Vorschlag eine Mehrheit finden wird, ist aber noch unklar.

Testpflicht für geboosterte Menschen soll wegfallen

Wenn die Mehrheit zustimmt, müssen die Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, dann auch nicht mehr im Rahmen einer 2G-Plus-Regelung getestet werden. In einigen Bundesländern wurde dies bereits in der Praxis eingeführt. Dabei handelt es sich um die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Thüringen, Baden-Württemberg und das Saarland. Zudem hatte sich am Dienstagmittag auch Bayern zu diesem Schritt entschlossen. Bei einer Mehrheit für diesen Vorschlag würden die Verordnungen gegen Corona überall entsprechend angepasst werden. Ausnahmen sollen weiterhin für Alten- und Pflegeheime gelten. Dort soll der Zutritt zum Schutz der besonders gefährdetene Risikogruppe der älteren Menschen auch weiterhin nur mit negativem Testergebnis erlaubt sein. In Zukunft sollen die Bundesländer dann eventuelle Anderungen der Regel “laufend bewerten und sie ggf. entsprechend der Lagedynamik anpassen“, heißt es in der Beschlussvorlage weiter.

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