Gesetzgeber muss vorerst nicht zur Covid-19-Triage tätig werden


Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag Behinderter ab

Der Gesetzgeber muss zumindest vorerst keine Regelungen für die Vergabe von Krankenhausintensivplätzen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie treffen. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss zu dieser sogenannten Triage wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen entsprechenden Eilantrag ab.

Die Beschwerdeführer haben verschiedene Behinderungen und Erkrankungen. Sie befürchten, bei einer Knappheit von Intensivplätzen in den Krankenhäusern eher von einer lebensrettenden Behandlung ausgeschlossen zu werden als andere Erkrankte. Mit klaren Regelungen müsse der Gesetzgeber dem entgegentreten.

Hierzu betonte nun das Bundesverfassungsgericht, dass die Verfassungsbeschwerde “nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet” sei. Sie erfordere aber “eine eingehende Prüfung”. Eine einstweilige Anordnung gegen den Gesetzgeber sei aber schon deswegen nicht erforderlich, weil das derzeitige Infektionsgeschehen nicht erkennen lasse, dass die befürchtete Situation bald eintrete.

by THOMAS KIENZLE

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