Ghislaine Maxwell plante die Scheidung von ihrem Ehemann


Steckt dahinter eine Taktik?

Der Fall um Ghislaine Maxwell (58), der früheren Vertrauten des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein (1953-2019), wird immer verworrener. Erst im Sommer dieses Jahres wurde bekannt, dass sie bereits seit 2016 einen Ehemann hat. Nun sollen neue Gerichtsdokumente enthüllen, dass die 58-Jährige offenbar vorhatte, sich von Tech-Unternehmer Scott Borgerson (44) scheiden zu lassen.

Plötzlicher Sinneswandel?

Wie aus einem Antrag dreier US-Staatsanwältinnen hervorgeht, die sich gegen Maxwells vorgeschlagene Kaution aussprechen, soll die 58-Jährige nach ihrer Verhaftung gegenüber Ermittlern beteuert haben, dass der “Prozess der Scheidung” bereits im Gange sei. Mehrere US-Medien berichten übereinstimmend, darunter auch die “New York Post”.

Während der Anhörung im August dieses Jahres hatte sich Maxwell noch geweigert, die Identität ihres Ehemannes preiszugeben. Warum nun also der augenscheinliche Sinneswandel? Die Staatsanwältinnen schreiben, dass sich Maxwell nach ihrer Verhaftung womöglich von Borgerson im Stich gelassen gefühlt habe. Dieser habe sich “geweigert, sich zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung zu melden”.

Warum könnte die Trennung entscheidend sein?

Ghislaine Maxwell sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, Epstein dabei geholfen zu haben, minderjährige Mädchen zu missbrauchen. Um an Weihnachten bei ihrer Familie sein zu können, sollen Maxwells Anwälte beim zuständigen Gericht in New York ein Angebot über eine Kaution in Höhe von 28,5 Millionen US-Dollar (etwa 23,4 Mio. Euro) eingereicht haben. Das Geld stamme hauptsächlich von Ehemann Borgerson.

Sollten Maxwell und Borgerson jedoch gar kein Liebespaar mehr sein, dürfte eine frühere Aussage der 58-Jährigen mittlerweile hinfällig sein, argumentieren die Staatsanwältinnen weiter. Sie meinen, Maxwells Behauptung, “ihre Ehe sei der entscheidende Grund, dass sie in den Vereinigten Staaten bleiben würde”, sei nicht länger tragend. Es bestehe Fluchtgefahr.

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