Harvey Weinstein: Welche Strafe erwartet ihn konkret?


US-Anwalt Dr. Nick Oberheiden klärt auf

Wie geht es weiter mit Harvey Weinstein (67)? Nach seinem Schuldspruch in New York wartet der gefallene Filmmogul nun auf die Verkündung seines Strafmaßes. Doch wie hoch wird seine Strafe tatsächlich ausfallen? Wird er möglicherweise auf Bewährung wieder freigelassen? Kann er in einer Klinik bleiben? Die Nachrichtenagentur spot on news sprach über die drängendsten Fragen mit dem Prozessanwalt und gebürtigen Deutschen Dr. Nick Oberheiden, der seit 20 Jahren in den USA lebt und arbeitet.

Laut dessen Einschätzung wird Weinstein am 11. März aller Voraussicht nach zu einer Gefängnisstrafe in Höhe von 10 bis 15 Jahren verurteilt werden. Dem Gesetz nach bekäme der ehemalige Filmproduzent mindestens 5 Jahre, maximal würden ihn 25 erwarten. Eine Bewährungsstrafe hält der Anwalt hingegen für “rechtspolitisch und juristisch” ausgeschlossen.

Der offensichtlich angeschlagene Gesundheitszustand könne Weinstein nicht vor dem Knast retten, auch wenn er sich derzeit noch in einer Klinik befindet. Dort könne er laut Oberheiden aber nicht bleiben: “Insofern er eine behandlungsnötige Krankheit hat, wird er ärztlich in der Haft betreut.” Nur in schweren Fällen, zum Beispiel bei einem akuten Herzinfarkt, würden Strafgefangene in den USA vorübergehend in ein Krankenhaus gebracht.

Kommt Weinstein wieder auf freien Fuß?

Weinstein wurde nur in zwei von insgesamt fünf Anklagepunkten für schuldig gesprochen, was ihm zumindest eine theoretische Perspektive gibt, das Gefängnis noch lebend zu verlassen. Eine Verurteilung wegen besonders schwerer sexueller Nötigung hätte ihn höchstwahrscheinlich bis zu seinem Tode hinter Gitter gezwungen. Dennoch sei es für Weinstein eine Tragödie, so Oberheiden: “Mit dem zu erwartenden Strafmaß und einer zusätzlichen Anklage in Los Angeles könnte dieser Schuldspruch zumindest in der Wirkung dem ‘lebenslang’ sehr nahekommen.”

Wie die Weinstein-Anwälte bereits ankündigten, werden sie aller Voraussicht nach Berufung gegen das Urteil einreichen. Laut Dr. Oberheiden möglicherweise gar nicht so aussichtslos: Während des Prozesses seien Frauen als Zeuginnen gehört worden, die überhaupt nicht Teil der Anklage waren. Grundsätzlich sei eine solche Beweisführung unzulässig und könne nur unter ganz bestimmten Vorzeichen angewendet werden. Ob es im Weinstein-Fall in Ordnung war, diese Aussagen zu verwenden, dürfte dem US-Anwalt zufolge eine der zentralen Fragen der Berufung sein.

(dr/spot)

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