Hauptangeklagter gesteht tödlichen Schuss auf Lübcke


E. zeigt sich reumütig und nennt Tat “feige und grausam”

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat der Hauptangeklagte Stephan E. den tödlichen Schuss auf den Politiker gestanden. “Ich habe geschossen”, ließ E. am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main von seinem Anwalt erklären. E. zeigte Reue für die Tat. “Was ich und H. Ihnen angetan haben, wird immer unentschuldbar bleiben”, erklärte er an die Familie Lübcke gerichtet und bezog dabei seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. mit ein.

“Was wir getan haben, war falsch”, hieß es in E.s Aussage weiter. Die Tat bezeichnete er als “feige und grausam”. Er distanziere sich von den Gedanken, die dazu geführt hätten.

E. machte H. in seiner Erklärung schwere Vorwürfe. “Die Radikalisierung ging von ihm aus”, ließ der Hauptangeklagte erklären. Die tägliche Agitation H.s sei gefährlich gewesen, weil er Zugriff auf Waffen gehabt habe. H. sei für E. eine Mischung aus Freund und Vater gewesen. Sein Auftreten ließ E. als “dominant” beschreiben.

Bei einer gemeinsamen Schießübung habe H. eines Tages eine Zielscheibe mit einem Bild von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mitgebracht. Er habe gesagt, dass er auch eine mit einem Bild Lübckes besitze. Nach einer Bürgerversammlung in Lohfelden 2015, auf der Lübcke die Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft verteidigt hatte, habe H. gesagt, dass Lübcke im Gegensatz zu Merkel jemand sei, an den man “rankommen könne”.

Sie hätten aus der Situation heraus entscheiden wollen, ob sie Lübcke nur zur Rede stellen oder auch die Waffe einsetzen würden, ließ E. erklären. “Der Einstz der Waffe war auf jeden Fall eine Alternative, die wir in Betracht zogen.”

Neben dem Mord an Lübcke muss sich E. wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling verantworten. Laut Anklage soll er dem Mann 2016 an einer unbeleuchteten Straße in Lohfelden mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. In der von seinem Anwalt verlesenen Erklärung wies E. den Vorwurf zurück. Mit der Attacke habe er nichts zu tun.

An die Adresse des Vorsitzenden Richters Thomas Sagebiel ließ E. erklären, dass er an einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremismus teilnehmen wolle. Die Trennung von seiner Familie belaste ihn sehr. Seine Tochter wolle keinen Kontakt zu ihm. “Ich kann es ihr nicht verübeln”, hieß es in der Erklärung.

Nach der Erklärung ging E. selbst auf Rückfragen zu der Tatnacht ein. Nach dem Schuss habe er sich sofort weggedreht. “Ich habe gesagt: ‘Los, abhauen, und bin losgerannt”, sagte er.

Insgesamt setzte das Gericht drei Verhandlungstage für die Aussage von E. und Rückfragen an. Die Einlassung verschob sich durch die Abberufung von E.s Verteidigers Frank Hannig in der vergangenen Woche.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. In einer ersten Vernehmung gestand E. wenige Tage nach seiner Festnahme den Mord an Lübcke.

Dabei gab er an, allein gehandelt zu haben. Kurze Zeit später widerrief er sein Geständnis. Im Januar ließ sich E. erneut zu den Tatvorwürfen ein, beschuldigte jedoch H., Lübcke im Streit versehentlich erschossen zu haben.

by Von Annalena DÖRNER

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