Herbsturlaubs-Sensation! Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf Quarantäne für Touristen


Eigentlich wollte Mecklenburg-Vorpommern beim erst kürzlich beschlossene Beherbergungsverbot für Urlauber aus Risikogebieten einen ganz harten Kurs fahren. Doch nun hat die Landesregierung ihr Vorhaben offenbar aufgegeben und wird zukünftig auf die Quarantäne für Touristen verzichten. Ein wichtiger Schritt für die Tourismusindustrie in dem Bundesland.

Landesregierung gibt nach Streit und Diskussionen nach

Zuvor war die Debatte um das Beherbergungsverbot ein mehrere Wochen andauernder Streit vorausgegangen. Außerdem erwartete man ein Gerichtsurteil zu den getroffen Maßnahmen der Landesregierung. Doch nun einigte sich die Tourismusbranche mit der Landesregierung am Samstag darauf, dass für die anreisenden Urlauber aus Risikogebieten ein negativer Corona-Test innerhalb von 48 Stunden vor der Anreise ausreicht. Zukünftig entfällt für die Touristen deshalb die eigentlich geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen. Zusätzlich sollten die Urlauber dann auch noch einen zweiten Corona-Test absolvieren, bevor die Quarantäne aufgehoben werden sollte. Die von Mecklenburg-Vorpommern gewählte Variante galt als strengste Variante in ganz Deutschland und hatte sowohl beim Tourismusverband als auch bei den Gästen für massive Kritik gesorgt. Das Verbot zur Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern für Tagestouristen wird hingegen weiter gültig bleiben.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, Aufenthalte ohne Übernachtung “sind weiterhin nicht möglich”. Für Reisende aus dem Ausland bleibt laut Scheswig die aktuelle Regelung gültig, “dass es einen ersten Test geben muss, fünf Tage Quarantäne und dann einen zweiten Test zum Frei-Testen”. Bereits unmittelbar nach dem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch war Schwesig zu Lockerungen bereit gewesen, hatte diese aber auch an Bedingungen geknüpft.

Aktuelller Corona-Test war Kompromissvorschlag

Allerdings scheint der negativen Test, der weniger all 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen werden muss, der Kompromissvorschlag, der letztendlich dafür gesorgt hat, dass deutsche Urlauber doch keine Quarantäne absolvieren müssen. Zuvor hatten Gerichtsurteile dieses Vorgehen weitgehend gutgeheissen. Gegen die strengen Regelungen des Beherbergungsverbots in Mecklenburg-Vorpommern sind drei Eilanträge beim Gericht in Greifswald anhängig. Ob diese Anträge nun zurückgezogen werden, ist bisher noch nicht klar. Die Tourismusbranche hatte sich ebenfalls zuvor gegen die gültige Regelung gewehrt, da die Maßnahmen für viele Touristen quasi ein Beherbergungsverbot bedeutet hätte. Bereits im Frühjahr hatte die Branche durch den Lockdown und den Reisestopp einen harten Rückschlag hinnehmen müssen. Aktuell konnte die Tourismusbranche keine Buchungen aus dem nahgelegenen Berlin annehmen, weil die deutsche Hauptstadt seit längerer Zeit Risikogebiet ist. Auch Urlauber aus vielen anderen Risikogebieten hatten die Reise trotz Vorbuchungen nicht angetreten. Der Landestourismusverband in Mecklenburg-Vorpommern glaubt, dass die Umsatzverluste in diesen Monaten bei 60 bis 80 Millionen Euro liegen werden.

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