Hier gilt der Gelbe Impfpass bei 2G-Regeln nicht mehr als Nachweis! Das müssen Sie jetzt beachten


Angesichts der steigenden Infektionszahlen wird in immer mehr Bundesländer die 2G-Regel eingeführt. Doch jetzt wird bekannt, dass in diesem Fall nun der gelbe Impfpass nicht ausreichend ist, um die Impfungen gegen Covid-19 nachzuweisen. Stattdessen müssen Bundesbürger in Baden Württemberg nun über die Immunkarte, die Corona-Warn-App oder die CovPass-App ihre Immunität nachweisen.

Baden-Württemberg will Impfpass-Fälschern das Leben schwer machen

Dies kommt durch eine Neuregelung zustande, die ab dem 1. Dezember einen QR-Code vorschreibt, um die Impfung nachzuweisen. Diesen müssen die Bürger von Baden-Württemberg entweder ausgedruckt oder in der App vorweisen. Hintergrund der Aktion ist es, dass illegale Geschäft mit der Fälschung von Impfpässen zu unterbinden. Angeblich sind die QR-Codes deutlich sicherer gegen Fälschungen. Ab sofort wird nach der neuen landessweiten Corona-Verordnung in Baden-Württemberg der Zugang zu 2G- oder 2G plus-Veranstaltungen lediglich noch mit diesem QR-Code möglich sein.

Impfpass eignet sich nicht zur digitalen Anwendung

Da sich der gelbe Impfpass zudem auch nicht zur digitalen Anwendung eignet, wird dieser künftig nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. In Zunkunft wird also nur noch auf den digitalen QR-Code geachtet, der sich auch auf dem digitalen Impzertifikat befindet. Das digitale Impfzertifikat können sich die geimpften Menschen in einer Apotheke ausstellen lassen. Anschließen kann diese QR-Code sowohl mit der Corona-Warn-App oder dem CovPass-App registriert und eingelesen werden. Die Inhaber des QR-Codes können sich dann auch eine sogenannte Immunkarte ausstellen lassen. Mit diesem Maßnahme soll der Handel mit gefälschten Impfpässen unterbunden werden.

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