Hochzeitsfeier statt Kontaktbeschränkung – Polizei löst Hochzeitsgesellschaft mit 60 Gästen auf


Überall in Deutschland gelten im Augenblick seit einigen Wochen scharfe Kontaktbeschränkungen, um die Ausbreitung des gefährlichen Coronavirus einzudämmen. Ein Paar aus Berlin hatte jedoch offenbar nicht vor, auf eine große Feier anlässlich seiner Hochzeit zu verzichten. Aus diesem Grund kam es zu einem Polizeieinsatz, bei der die Beamten eine Hochzeitfeier mit rund 60 Gästen auflösen mussten.

Trotz Lockdown und Kontaktbeschränkung: Paar feiert Hochzeit mit 60 Gästen in Berlin

Ob das Hochzeitspaar wohl darauf gehofft hatte, dass ihre Party unentdeckt bleibt? Allerdings hatten sie bei diesen Überlegungen nicht die Aufmerksamkeit der Nachbarn bedacht. Die Anwohner hatten die Polizei nämlich gegen etwa 19 Uhr am Samstagabend in die Badstraße im Stadtteil Gesundbrunnen gerufen. Dort hatte ein Hochzeitspaar offensichtlich ein Appartment angemietet, um mit insgesamt 60 geladenen Gästen sein Hochzeit zu feiern. Nachdem Anwohner das illegale Fest gemeldet hatten, erschien die Polizei mit einem Großaufgebot vor Ort. Dort mussten die Beamten dann feststellen, dass fast alle Anwesenden gegen die Corona-Regeln verstossen hatten. Es waren weder Mindestabstände eingehalten worden noch hatten die anwesenden Gäste Schutzmasken getragen. Zudem sind im Augenblick Treffen mit mehr als 1 Person aus einem fremden Haushalt verboten. Aus diesem Grund löste die Polizei das Hochzeitsfest auf und stellte insgeamt 56 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz aus.

Bei Verstoß gegen Infektionsschutzgesetz drohen saftige Strafen

Der “Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Berlin“ sieht saftige Strafen für den Fall vor, dass die Corona-Regeln nicht eingehalten werden. Ein fehlender Mund-Nasen-Schutz kann Strafen zwischen 50 und 500 Euro einbringen. Eine unvollständige Anwesenheitsdokumentation schlägt mit 50 bis 10.000 Euro zu Buche. Verstöße wegen

Nichtvorlage eines Hygienekonzepts werden mit 250 bis 5.000 Euro geahndet. Für das Singen in geschlossenen Räumen können zwischen

25 und 500 Euro fällig werden und die Nichtgewährleistung der Einhaltung der zulässigen Teilnehmerzahl kann mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 15.000 Euro belegt werden. Wie es scheint ist die Hochzeitsparty für das Paar also richtig teuer geworden. “Wir haben die Menschen aufgefordert, sich in ihre Wohnungen zu begeben“, erklärte ein Polizeisprecher, der weiter ausführte: “Hier haben sich deutlich mehr Menschen getroffen als nur aus einem fremden Haushalt.“

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