Homeoffice-Pauschale und Verlängerung steuerfreier Corona-Zahlungen beschlossen


Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz

Der Bundestag hat den Weg für die geplante steuerliche Homeoffice-Pauschale und die Verlängerung von steuerfreien Corona-Sonderzahlungen frei gemacht. Das Parlament verabschiedete am Mittwochabend mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das Jahressteuergesetz 2020, in dem die Regierung zahlreiche Neuregelungen im Steuerrecht gebündelt hat. Dazu gehören auch bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Die FDP stimmte dagegen, AfD, Linke und Grüne enthielten sich.

Um Mehrbelastungen durch das Arbeiten zu Hause auszugleichen, sollen Arbeitnehmer 2020 und 2021 bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können. Maximal soll dies für 120 Tage gelten, also insgesamt bis zu 600 Euro. Allerdings wird die Pauschale mit dem ohnehin geltenden Arbeitnehmerfreibetrag verrechnet, also erst bei dessen Überschreiten wirksam. Da es keinen Arbeitsweg gibt, kann für diese Tage auch keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden.

Die Steuerbefreiung für Sonderzahlungen bis zu 1500 Euro wegen besonderer Belastungen in der Corona-Krise wird bis Juni 2021 verlängert. Dies betrifft unter anderem die Bonuszahlungen für Pflegerinnen und Pfleger. Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende 2021. steuerfrei. Die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende auf 4008 Euro gilt statt bis Ende 2021 nun dauerhaft.

Übungsleiter in Sportvereinen und andere ehrenamtlich tätige Ausbilder oder Betreuer können statt 2400 Euro künftig bis zu 3000 Euro pro Jahr als steuerfreie Zuwendung erhalten. Die weiter gefasste steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige steigt von 720 auf 840 Euro im Jahr.

Gemeinnützige Vereine dürfen künftig 45.000 Euro steuerfrei einnehmen, 10.000 Euro mehr als bisher. Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu 300 Euro unbürokratisch per Kontoauszug bescheinigt werden. Engagement für den Klimaschutz, für Ortsverschönerungen oder nicht-kommerziellen Rundfunk wird leichter als steuerbegünstigte gemeinnützige Tätigkeit anerkannt.

Für allgemein-politisches Engagement von Vereinen und Organisationen gilt dies jedoch nicht. Hier war der Entzug der Gemeinnützigkeit beispielsweise für das globalisierungskritische Netzwerk Attac oder das Netzwerk Campact auf teils heftige Kritik gestoßen. Keine Änderung gibt es auch beim Entzug der Gemeinnützigkeit wegen Extremismusvorwürfen, von denen zum Beispiel die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) und die Klimaschutzinitiative Extinction Rebellion betroffen sind.

Deutlich verschärft werden mit dem Jahressteuergesetz einige Regelungen gegen Steuerhinterziehung. Die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung verlängert sich auf 15 Jahre. Bei schwerer Steuerhinterziehung auch zum Beispiel aus bereits verjährten Cum-Ex-Geschäften soll die rückwirkende Einziehung von Gewinnen möglich sein. Zudem enthält das neue Gesetz weitere steuerliche Regelungen für Unternehmen.

by Loic VENANCE

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