Homeoffice Pflicht für Deutschland! Details des Ampel-Plans gegen Corona sickern durch!


Offenbar denkt man von Seiten der künftigen Regierungskoalition daran zukünftig viele Arbeitnehmer wegen der aktuellen Lage der Corona-Pandemie wieder aus dem Homeoffice arbeiten zu lassen. Doch falls die Arbeitnehmer bei sich daheim nicht über den notwendigen Platz verfügen oder nicht in Ruhe arbeiten können, sollen sie im Büro weiterarbeiten dürfen.

Koalition plant neue Corona-Maßnahmen

Noch immer stecken die Parteien SPD. FDP und die Grünen in der Koalitionsverhandlungen zur Bildung der neuen Regierung. Doch jetzt zeigt sich. dass die Entwicklung der Corona-Pandemie eine schnelle Reaktion erfordert. Die ansteigenden Infektionszahlen der Pandemie zwingen die Koalitionspartner zur sofortigen Handlung. So soll in wenigen Tagen zum Beispiel die 3G-Regel auch an den Arbeitsplätzen in Kraft treten. Dann dürfen nur noch Geimpfte und Genesene Arbeitnehmer in der Firma arbeiten. Außerdem werden getestete Personen zugelassen, deren Tests nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Am Donnerstag soll ein neues Gesetz im Bundestag und dann nur einen Tag später im Bundesrat abgesegnet werden. Denn die Situation wird immer dramatischer. So wurden erstmals im Verlauf der Pandemie mehr als 50.000 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden gemeldet. Sollte weiter mit den Handlungen gezögert werden, könnte die Situation trotz der Impfungen vollkommen aus dem Ruder laufen. Aus diesem Grund will die Koalition offenbar auch wieder die Arbeit aus dem Homeoffice einführen.

Koalition will Arbeit aus dem Homeoffice wieder einführen

Zukünftig könnten Genesene, Geimpfte und Ungeimpfte also wieder aus dem eigenen Homeoffice arbeiten. Aus diesem Grund haben Arbeitsminister Hubertus Heil (49, SPD) und seine Beamten den Ampel-Fraktionen einen Gesetzentwurf erstellt, in dem die 3-G-Pflicht geregelt wird. Zusätzlich dazu schlägt Heil die Homeoffice-Pflicht vor. “Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen“, heißt es in einem Entwurf, der den Medien vorliegt. Dies würde für eine deutliche Senkung der Kontakte sorgen. Denn der Arbeitgeber kann die Heimarbeit von Bürokräften nur dann ablehnen, wenn durch die Abwesenheit der Mitarbeiter im Betrieb die Betriebsabläufe beträchtlich eingeschränkt werden würden. Von Seiten des Arbeitnehmers kann Arbeit im Homeoffice lediglich abgelehnt werden, wenn der Arbeitnehmer keinen Platz in seiner Wohnung hat oder dort nicht ohne erhebliche Störungen arbeiten kann. Zur Zeit wird über diesen Entwurf beraten. In den nächsten Tagen soll dann der endgültige Gesetzentwurf abgesegnet werden.

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