Impflicht ist gesetzlich machbar! Medizinrechtler hält vorgeschriebene Impfung für juristisch durchsetzbar


Schon seit einigen Wochen wird wegen der zunehmender Infektionszahlen in Deutschland über eine Impfpflicht wegen des Coronavirus diskutiert. Nun glaubt der Strafrechtler Gunnar Duttge, dass eine allgemeine Corona-Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Kommt nun also bereits bald eine Impfpflicht für die Menschen in Deutschland?

Diskussion um die Impfpflicht gegen Coronavirus geht weiter

Der bekannte Strafrechtler Gunnar Duttge vertritt den Standpunkt, dass eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus nicht gegen das deutsche Grundgesetzt verstoßen würde. “Dass das Grundgesetz eine Impfpflicht nicht zulasse, ist ein weit verbreiteter Irrtum“, erklärte Duttge, der an der Universität Göttingen den Posten als Leiter der Abteilung für Medizin- und Biorecht bekleidet. “In Wirklichkeit kann der Staat unter Wahrung des Ordnungsrahmens der Grundrechte sehr viel machen“, ist der Anwalt überzeugt. Er sieht die Angst der Politik vor einem ablehnenden Bescheid durch das Bundesverfassungsgericht als übertrieben an. “Das Grundgesetzes war nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nie das eines isolierten souveränen Individuums“, verdeutlicht Duttge und hebt hervor, dass die Karlsruher Richter sich bei ihren Urteilen meist auf “Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit“ achten.

Erlaubt das deutsche Grundgesetz eine Impfpflicht?

Nach Duttges Meinung bliebe der juristische Maßstab eine Frage der Verhältnismäßigkeit. “Der Staat darf sukzessive eskalieren, um Leib und Leben von Menschen zu schützen“, ist sich der Anwalt sicher. Sollte es in der Pandemie zu einer Situation kommen, bei der alle dabei mitwirken müssen Gefahr abzuwenden, “dann muss man es machen“. Natürlich sei der Versuch auf mildere Mittel zu setzen und zum Beispiel Geldbußen zu verhängen erst einmal richtig. Doch sollte sich die Gefahr weiter zuspitzen, dann müsse man im Fall der hartnäckiger Impfverweigerer auch Kriminalstrafen nach dem Strafgesetzbuch aussprechen. In diesem Zusammenhang verweist der Anwalt zum Beispiel auf Paragraph 316 des Strafgesetzbuchs. In diesem werden zum Beispiel bei Trunkenheitsfahrten mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,1 Promille dann auch Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Ähnlich könne man auch gegen unbelehrbare Impfverweigerer vorgehen.

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