Impfverordnung geändert – Dieses Bundesland impft ab 8. März in Kitas und Schulen!


Der nordrhein-westfälische Familienminister Joachim Stamp (FDP) hatte am Montag in Düsseldorf angekündigt, dass die Impfungen des Personal von Kitas und Schulen bereits am 8. März starten soll. Die geplante Aktion bezeichnet Stamp als “Befreiungsschlag” für die Beschäftigten und deren Familien. Insgesamt sollen 168.000 Kita- Erzieher und 89.000 Lehrer an Grund-, Sonder- und Förderschulen geimpft werden.

 

NRW will Lehrer und Erzieher impfen

 

Diese Nachricht ist sowohl bei den Erziehern als auch den Lehrern positiv aufgenommen worden. Zum gleichen Zeitpunkt sollen dann auch die Impfungen für die Polizisten des Bundeslandes beginnen. Diese Informationen sind auch in dem neuen Impferlass niedergelegt, denn das Gesundheitsministeriums am Montag an die Kommunen versendet hat. Aus dem Papier geht hervor, dass in NRW rund 36.000 Polizisten mit direktem Personenkontakt geimpft werden sollen. Aus der Planung geht hervor, dass für die Beschäftigten in Grundschulen Kindertagesstätten, Förderschulen sowie der Kindertagespflege insgesamt 110.000 Dosen des AstraZeneca-Impfstoffes für die Kreise und kreisfreien Städte vorgesehen sind. Diese sollen in der 10. Kalenderwoche geliefert werden. Danach sollen in der 11. Kalenderwoche weitere 80.000 Impfdosen folgen und dann für die 12. Kalenderwoche noch einmal weitere 90.000 Impfdosen ausgeliefert werden. Die Impfungen an diesen Personenkreis soll dann in den Impfstellen der Impfzentren oder auch mit mobilen Teams verabreicht werden, die die Einrichtungen besuchen. Neben Lehrern und Erziehern sollen auch weitere Beschäftigte die Impfungen erhalten, die in den schulischen Einrichtungen tätig sind. Dazu zählen Sozialarbeiter, Integrationshelfer sowie Betreuungspersonal.

 

Auch Polizeikräfte werden geimpft

 

Bei der Polizei sollen vor allem die Einsatzkräfte von der Impfung profitieren, die wegen ihres regelmäßigen Bürgerkontakts einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Dabei liegt die Priorität zunächst auf Einsatzhundertschaften. In diesem Fall sollen die Impfungen ebenfalls über die Impfzentren, mobile Teams oder sogar teilweise über die medizinischen Strukturen bei der Polizei durchgeführt werden. Für die Polizisten wird ebenfalls der Impfstoff von AstraZeneca verwendet werden. In den nächsten Tagen sollen deshalb auch die Impfkapazitäten ausgebaut werden, da dann wohl viel mehr Menschen zu den Impfungen erscheinen werden und auch größer Impfstoffmengen als im Augenblick verabreicht werden müssen. “Die bisherige Vorgabe zur Vorhaltung von Kapazitäten zur Durchführung von 7000 Impfungen im Monat pro 70 000 Einwohner wird dahingehend angepasst, dass ab dem 1. April 8000 Impfungen im Monat pro 70 000 Einwohner ermöglicht werden müssen”, wird in dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums bestätigt.

 

Zweitimpfung soll 12 Wochen später erfolgen

 

Wa die zweite Impfung angeht, hat man in NRW nun festgelegt, dass diese beim Impfstoff von AstraZeneca nach 12 Wochen erfolgen soll. Wer aber bereits Impftermine für die zuvor vorgesehenen 9 Wochen vereinbart habe, könne diese Termine auch weiterhin nutzen. Zudem sollen die Impfdosen, die für das Krankenhauspersonal auch für andere Berufsgruppen genutzt werden können. Der Beschluss in NRW basiert auf der Einigung von Bund und Ländern. Diese hatten sich in der Vorwoche darauf geeinigt die Impfung von Lehrkräften und Erziehern von der 3. in die 2. Priorisierungsgruppe einzustufen.

Zu dieser Priorisierungsgruppe zählen außerdem chronisch kranke Menschen über 70 Jahre und Polizisten.

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