Kesha muss 375.000 Dollar Schadensersatz an Dr. Luke zahlen


Klage wegen übler Nachrede

Herber Rückschlag für Kesha (32, “Tik Tok”): Die Sängerin muss 375.000 US-Dollar, umgerechnet rund 342.000 Euro, Schadensersatz an ihren ehemaligen Produzenten Dr. Luke (46) zahlen. Das soll aus Gerichtsdokumenten hervorgehen, die der US-Seite “Entertainment Online” vorliegen sollen. Kesha habe eine “unwahre Aussage” gemacht, als sie im Februar 2016 in einer SMS an Lady Gaga (33) behauptet habe, dass Dr. Luke ihre Kollegin Katy Perry (35, “Roar”) vergewaltigt haben soll, so die Urteilsbegründung.

Perry habe eindeutig ausgesagt, dass sie nicht von Dr. Luke, der mit bürgerlichem Namen Lukasz Gottwald heißt, vergewaltigt worden sei, so das Gericht weiter. Außerdem gäbe es keinerlei Beweise für eine Vergewaltigung und absolut keinen Zweifel daran, dass Perry bei ihrer Aussage nicht die Wahrheit gesagt habe. Keshas Anwälte haben bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Dr. Luke hatte 50 Millionen US-Dollar gefordert

Dr. Luke hatte im Sommer 2016 eine Klage wegen übler Nachrede gegen Kesha eingereicht. Darin forderte er eine Entschädigung von 50 Millionen US-Dollar, die ihm wegen dieser “böswilligen Unwahrheiten” an Einnahmen verloren gegangen seien. Nachdem Lady Gaga die SMS von Kesha erhalten hatte, hatte sie negative Nachrichten über den Produzenten via Social Media und in der Presse verbreitet.

Kesha hatte Dr. Luke Ende 2014 angezeigt. Der Produzent, mit dem sie zusammen mehrere Hits aufgenommen hatte, habe sie zehn Jahre lang sexuell, physisch und psychisch missbraucht, erklärte sie damals. Dr. Luke weist die Vorwürfe bis heute zurück und zeigte die Sängerin sowie ihre Mutter im Gegenzug wegen Verleumdung an. Diese Vorwürfe werden demnächst in einem weiteren Gerichtsverfahren verhandelt.

(rto/spot)

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