Kommunen mit rechtlichen Bedenken bei geplanten Ausgangssperren


Landsberg: Ansteckung im Freien sehr selten

Vor der Entscheidung des Bundeskabinetts zum Infektionsschutzgesetz haben die Kommunen rechtliche Bedenken gegen die geplanten Ausgangssperren vorgebracht. Die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen ab einem Inzidenzwert von 100 seien verfassungsrechtlich problematisch, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgabe). “Klug wäre es hier, auf einen höheren Inzidenzwert, etwa 200 oder höher, abzustellen”, fügte Landsberg hinzu. Ein derart tiefgreifender Einschnitt müsse auch befristet werden.

Auch der Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, forderte vor der Kabinettsbefassung am Dienstag rechtssichere Regelungen. Jung unterstützte in der Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Dienstagsausgabe) zwar nachdrücklich bundeseinheitliche Regelungen, mahnt jedoch zugleich: “Was Bund und Länder jetzt im Eiltempo im Infektionsschutzgesetz für die Notbremse regeln, muss aber auch sitzen. Wir können es uns nicht leisten, dass einzelne Punkte wie Ausgangssperren wieder von den Gerichten kassiert werden.” Zudem forderte er Öffnungsperspektiven.

Landsberg verwies auch darauf, dass Ansteckungen im Freien äußerst selten seien und Corona-Viren fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen würden. “Insofern kann hinterfragt werden, welchen Beitrag Ausgangssperren tatsächlich zur Pandemiebekämpfung leisten können.” Auch er sprach sich aber grundsätzlich für eine zügige Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus, um bundeseinheitliche Regelungen zu ermöglichen.

Bedenken angesichts der geplanten Ausgangssperren äußerte auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt. Dies sei “ein besonders tiefer Einschnitt in die persönlichen Freiheitsrechte”, sagte Reinhardt der “Rheinischen Post”. Auch er mahnte, Infektionen im Freien seien sehr selten. “Abendspaziergänge oder auch Sport im Freien sind nach wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Infektionstreiber”, sagte der Präsident der Bundesärztekammer. “Es kann sogar kontraproduktiv sein, solche Freizeitaktivitäten im Freien zu verbieten, wenn dies dazu führt, dass sich die Menschen stattdessen verstärkt in Innenräumen treffen.”

Das Bundeskabinett will am Dienstag die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes beschließen. Der Entwurf sieht eine bundesweite Notbremse mit einer nächtlichen Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner vor.

Schulen, Kitas, Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen bei hohen Infektionszahlen keinen Präsenzunterricht mehr anbieten, dafür gibt es aber Ausnahmen. Geschäfte mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, der Apotheken, Drogerien und Tankstellen sollen geschlossen bleiben. Bislang ist es Sache der Länder, derartige Einschränkungen per Rechtsverordnung zu erlassen.

by JENS SCHLUETER

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