Landeswahlleiterin schließt reine Briefwahl in Sachsen-Anhalt aus


Landesverfassungsgericht verkündet am Montag Entscheidung zu AfD-Klage

Sachsen-Anhalts Landeswahlleiterin Christa Dieckmann hat eine reine Briefwahl zur Landtagswahl in rund fünf Wochen ausgeschlossen. “Die verfassungsrechtlichen Hürden für eine ausschließliche Briefwahl sind hoch”, erklärte Dieckmann am Freitag in Magdeburg. Soweit es möglich sei, die Urnenwahl “unter strikter Einhaltung des Infektionsschutzes sicherzustellen, ist eine ausschließliche Briefwahl nicht zu rechtfertigen”.

Der Landeswahlleiterin zufolge wird am 6. Juni der Infektionsschutz in den Wahlräumen mit strikten Hygiene- und Abstandsregeln wie dem Tagen medizinischer Masken, Handhygiene, der Nutzung eigener Stifte und regelmäßigem Lüften gewährleistet. Zusätzlich gebe es für alle Wahlhelfer vor Öffnung der Wahllokale Corona-Selbsttests.

Es sei damit zu rechnen, dass die Ausbreitung des Coronavirus durch die derzeit verschärften Maßnahmen weiter eingedämmt werden könne. “Zudem bin ich zuversichtlich, dass auch ein gewisser saisonaler Effekt und die stetig steigende Anzahl an geimpften Personen im Land zu einer weiteren Verbesserung der Situation am Wahltag beitragen werden”, erklärte die Landeswahlleiterin.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte im Herbst wegen der Corona-Pandemie das Wahlrecht geändert und grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, die Landtagswahl auch als reine Briefwahl abzuhalten. Dagegen klagten die AfD-Fraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Sie sehen insbesondere die Wahlfreiheit und das Wahlgeheimnis verletzt. Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt will dazu am Montag seine Entscheidung verkünden.

by THOMAS KIENZLE

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