Landgericht Berlin verhandelt nach AfD-Parteiausschluss über Kalbitz’ Eilantrag


Zivilprozess am 21. August über Streit um Brandenburger Rechtsaußenpolitiker

Das Berliner Landgericht verhandelt am 21. August über einen Eilantrag des Brandenburger Rechtsaußenpolitikers Andreas Kalbitz zu seinem AfD-Rauswurf. Nach Gerichtsangaben vom Mittwoch will Kalbitz erreichen, dass die AfD ihm bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens alle sich aus einer AfD-Mitgliedschaft ergebenden Rechte “uneingeschränkt belässt”. Ob das Gericht bereits am 21. August über den Eilantrag entscheidet oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festlegt, ist offen.

Der AfD-Bundesvorstand hatte im Mai mit knapper Mehrheit beschlossen, Kalbitz’ AfD-Mitgliedschaft zu annullieren, weil er bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen “Heimattreuen Deutschen Jugend” verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli, dagegen geht Kalbitz nun mit dem Zivilverfahren vor dem Landgericht vor.

Kalbitz war seit Ende 2017 Mitglied des AfD-Bundesvorstands. Er zählt neben dem Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke zu den führenden Köpfen des ultrarechten AfD-“Flügels”, der im März vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und inzwischen offiziell aufgelöst wurde. Kalbitz war Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Brandenburg im vergangenen September, wo die AfD mit 23,5 Prozent der Stimmen Platz zwei belegte.

Wegen der Entscheidung der Bundespartei kann Kalbitz sein bisheriges Amt als Brandenburger AfD-Landeschef aktuell nicht ausüben. Am Dienstag beschloss die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion zudem, dass Kalbitz vorerst bis zur Eilentscheidung des Landgerichts sein Amt als Fraktionschef ruhen lässt.

by Tobias SCHWARZ

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