Lange Haftstrafe für Raser nach illegalem Rennen! Er tötete einen Menschen


Fast glimpflich fällt das Urteil für einen jungen Raser aus, der bei einem illegalen Straßenrennen einen Unfall mit Todesfolge verursachte! Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auf heimtückischen Mord klagen wollen – dies hätte wohl lebenslang bedeutet! Nun aber ist das Urteil da – und der Raser muss für viele Jahre ins Gefängnis! Lesen Sie hier alle Details:

Raser entgeht lebenslang nur knapp!

Wegen eines illegalen Autorennens mit tödlichen Folgen hat das Augsburger Landgericht einen 28-Jährigen zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sprach den Mann am Donnerstag der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge schuldig, wie ein Sprecher sagte. Wegen der Beihilfe zu dem Rennen wurde zudem gegen seinen Beifahrer eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten verhängt.

Der 28-Jährige soll im April 2021 auf einer Straße nahe der nordschwäbischen Gemeinde Monheim sein Auto auf bis zu 200 Stundenkilometer beschleunigt haben, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Als er auf die Gegenfahrbahn geriet, stieß er frontal mit dem Wagen einer Frau zusammen, die dabei ums Leben kam.

Heimtückischer Mord!

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann dafür unter anderem wegen heimtückischen Mordes, seinen Beifahrer wegen Beihilfe dazu an. Den Mordvorwurf ließ die Anklagebehörde aber schon in ihrem Schlussvortrag bei beiden fallen. Auch das Gericht sah von einer Verurteilung wegen Mordes ab und begründete dies dem Sprecher zufolge damit, dass beiden Männern “kein Tötungsvorsatz nachzuweisen” sei.

Die Kammer blieb mit ihrem Urteil knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren für den Fahrer und von zweieinhalb Jahren für den Beifahrer beantragt. Die Verteidigung des 28-Jährigen plädierte hingegen auf eine Obergrenze von vier Jahren Haft, die des anderen Manns sah dem Sprecher zufolge keine Beihilfe ihres Mandaten. Sie forderte nur eine Geldstrafe für mitangeklagte Drogendelikte.

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