Laschet will Lockerungen durchziehen – trotz Mutations-Ausbrüchen!


In den letzten Tagen war der Abwärtstrend bei den Infektionszahlen ins Stocken geraten. Doch dies hält NRW-Ministerpräsident Armin Laschet nicht davon ab, am kommenden Montag sein Bundesland mit zahlreichen Lockerungen ganz langsam wieder zu reaktivieren.

NRW erlaubt zahlreiche Lockerungen ab Montag

Nach dem Wochenende dürfen in NRW Grundschüler und Schüler der Abschlussklassen wieder in ihrer Schulen zurück. Doch auch für die Freizeitsportlern, Hobbygärtnern und Musikfreunde soll es nun wieder ein wenig mehr Freiheiten geben. Allerdings warnte der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (63, CDU) ebenfalls noch am Freitag vor übereilten Lockerungen: “Die aktuelle Tendenz zur Stagnation der Infektionszahlen und die sich offenbar weiter ausbreitenden Virus-Mutationen machen mir Sorgen“, warnte Laumann. Zuletzt waren die Zahlen in einigen Regionen des Bundeslandes wieder leicht angestiegen. Ab Montag wird nun der Unterricht in Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschulen wieder starten. Zunächst soll dies im Wechselmodell mit Präsenzunterricht passieren. Auch die Kitas gehen dann wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb über, was die Anwesenheit der Kinder für wenige Stunden erlaubt. Ab Montag dürfen sich dann auch wieder höchstens 2 Personen zu sportlichen Freizeitaktivitäten im Freien auf Sportanlagen treffen. Tennis wird dadurch zum Beispiel wieder möglich. Handelt es sich um Mitglieder des gleichen Haushalt können auch mehr als 2 Personen zusammen trainieren.

Weitere Lockerungen in NRW ab Montag

Doch das ist noch nicht alles! Denn ab Montag darf in den Musikschulen des Bundeslandes auch wieder Einzelunterricht an Schüler erteilt werden. Allerdings soll dieses Angebot lediglich für Schüler im Grundschulalter gelten. Ebenfalls unter strengen Hygieneauflagen dürfen dann auch wieder Hundeschulen öffnen und Kurse sowie Veranstaltungen im Freien anbieten. Auch wieder aus dem Haus dürfen die Hobbygärtner. Ab Montag dürfen nämlich

Bau- und Gartenmärkten wieder Gemüsepflanzen und Saatgut (etwa Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln) und auch das notwendige Zubehör verkaufen. Das restliche Sortiment der Märkte darf aber auch dann noch nicht angeboten werden. Aktuell ist dort lediglich der Verkauf von Schnittblumen und Topfpflanzen erlaubt. Nicht geöffnet werden dagegen die Friseursalons. Aber ab dem 1. März sollen dann auch wieder Fußpflege und Friseurdienstleistungen möglich sein. Nun darf man erst einmal gespannt sein, welche Auswirkungen diese Lockerungen auf die Infektionszahlen in NRW haben werden.

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