Lauterbach: Neue Corona-Regeln für den Herbst – Ab dem 1. Oktober gilt das!


Allem Anschein nach haben sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (59) und Justizminister Marco Buschmann (45) endlich auf die im Herbst beginnenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Dabei wird es zumindest auf dem Papier keine Lockdowns oder Schulschließungen geben – dafür aber andere, massive Einschränkungen! Das wurde beschlossen:

Maßnahmen für den Herbst endlich beschlossen

Nun ist das Corona-Maßnahmenpaket für den Herbst endlich geschnürt. Demnach dürfen die Bundesländer ab dem 1. Oktober wieder eine Maskenpflicht verhängen. So jedenfalls sieht es der Entwurf für das zum 23. September auslaufende Infektionsschutzgesetz vor. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Maßnahmen sollen dann vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gültig bleiben. Bundesweit wird es eine Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr geben. Außerdem ist eine Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Zudem können die Bundesländer aber optional weitere Schutzmaßnahmen verhängen. Dazu zählen die

Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in

öffentlich zugänglichen Innenräumen. Im Extremfall kann es auch bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants die Möglichkeit geben, eine Maskenpflicht zu verhängen. Dies soll auch in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen wie Unterkünften von Asylbewerbern, Gefängnissen, Kinderheimen sowie in Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich sein.

Weitere Maßnahmen können ergriffen werden

Bei einer drohenden Gefahr für das Gesundheitssystem dürfen die Bundesländer außerdem zu härteren Maßnahmen greifen. Dies könnte zum Beispiel eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereichen sein, wo ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Dann soll auch bei getesteten, genesenen oder geimpften Personen keine Ausnahmen gemacht werden. Als nächster Schritt beschäftigt sich nun das Kabinett mit dieser Beschlussvorlage. Danach soll am 9. August eine einberufenen Gesundheitsministerkonferenz am 9. August nochmal über das Infektionsschutzgesetz diskutieren. Zudem könnte auch wieder ein Corona-Krisenstab eingerichtet werden.

So will Deutschland Corona in der kalten Jahreszeit eindämmen

Nach der Vorstellung des Papiers zeigte sich Karl Lauterbach optimistisch, dass man damit besser als in den lezten Jahren auf den Coronawinter vorbereitet sei. Dafür haben man einen 7-Punkte-Plan entwickelt. Dieser müss nun angepasst werden, um dann zur Umsetzung zum Beginn des Herbstes einsatzbereit zu sein. Zudem soll es wohl auch eine Impfkampagne mit neuen Impfstoffen geben, wie Lauterbach ankündigte. Justizminister Marco Buschmann erklärt das Schutzkonzept wie folgt: “Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich unser Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober.” Gleichzeitig verdeutlichte Buschmann, dass es härtere Einschränkungen für die Bundesbürger nur dann geben werde, wenn diese aus medizinischer Sicht nicht vermeidbar seien.

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