Lebenslange Haftstrafen im Prozess um Dreifachmord von Hille sind rechtskräftig


Bundesgerichtshof verwirft Revisionen der beiden Verurteilten

Die lebenslangen Freiheitsstrafen im Prozess um den Dreifachmord von Hille in Nordrhein-Westfalen sind rechtskräftig. Mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die gegen die beiden Angeklagten vom Landgericht Bielefeld verhängten Höchststrafen. (Az: 4 StR 97/20)

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten ein auf einem Hof in Hille bei Minden lebender 53-Jähriger und sein 26-jähriger Ziehsohn zwei Männer heimtückisch erschlagen. Bereits zuvor hatte der 53-Jährige demnach einen Nachbarn auf ähnliche Weise getötet. Nach der Entdeckung der Leichen wurden die beiden Angeklagten im März 2018 festgenommen.

Am 19. Juli 2019 verurteilte das Landgericht Bielefeld beide Männer zu lebenslanger Haft. Zugleich stellte es die besondere Schwere der Schuld fest, was die Haftentlassung nach 15 Jahren erschwert. Für den 53-jährigen ehemaligen Fremdenlegionär ordnete das Gericht zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Beide Angeklagte griffen dies mit verschiedenen formalen und sachlichen Rügen an. Diese verwarf der BGH nun. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bielefeld rechtskräftig.

by INA FASSBENDER

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