Mandatsverteilung in hessischem Landtag ist rechtens


Landesverfassungsgericht weist AfD-Beschwerde zurück

Die hessische Landtagswahl vom Oktober 2018 und die Verteilung der Mandate im Landtag sind gültig und rechtens. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden lehnte am Montag Beschwerden der AfD-Fraktion und eines weiteren Wahlberechtigten über die Mandatsverteilung im Landesparlament ab. Die Zahl der Sitze sei nicht zu beanstanden, erklärte das Landesverfassungsgericht. (Az. P.St. 2733 und 2738)

Die AfD hatte argumentiert, dass die Ausgleichsmandate falsch berechnet worden seien und die schwarz-grüne Regierung somit keine Mehrheit habe. Nach Ansicht der AfD-Fraktion müsste sich die Gesamtzahl der Abgeordneten mit Überhangmandaten von 137 auf 138 erhöhen. Dieses zusätzliche Mandat müsse auf sie selbst entfallen.

Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, hätte die Regierung unter Führung von Volker Bouffier (CDU) ihre Mehrheit von einer Stimme verloren. Es entschied aber nun, beide Beschwerden als unbegründet zurückzuweisen.

by THOMAS KIENZLE

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