Mann findet totes Baby in Gefriertruhe – Polizei ermittelt gegen die Mutter


Auf diesem Schock hätte ein Mann aus Lichtenstein (Kreis Reutlingen) wohl liebend gerne verzichtet. Beim Öffnen einer Kühltruhe entdeckte dieser den Leichnam eines Babys und alarmiert sofort darauf die Polizei. Gegen die 46-jährige Ex-Frau des Mannes wird nun wegen des Verdachts der Aussetzung mit Todesfolge ermittelt.

Gruselfund in der Tiefkühltruhe

In Lichtenstein (Kreis Reutlingen) hat ein Mann in seiner Tiefkühltruhe den Leichnam eines Babys entdeckt. Die Staatsanwaltschaft Reutlingen teilte jetzt mit, dass der Leichnam des toten Mädchen bereits am 7. Juni im Keller eines Mehrfamilienhauses entdeckt worden war. Der dort lebende Mann entdeckte die Leiche in einer Kühltruhe, zu der theoretisch mehrere Parteien des Hauses Zugang hatten. Nach der Entdeckung des Leichnams hatte die Polizei sofort molekulargenetische Untersuchungen eigeleitet, durch die die Beamten die Mutter des neugeborenen Kindes ermitteln konnten. Dabei handelte es sich um die ehemalige Ehefrau des Finders. Diese war schon vor einiger Zeit aus dem Mehrfamilienhaus ausgezogen. Als sie jedoch von den ermittelnden Polizisten konfrontiert wurde, gestand die Frau das Mädchen bereits vor Jahren geboren zu haben.

Mutter versteckte den Leichnam aus Überforderung

Die 46-jährige Frau gibt weiterhin zu Protokoll, dass das Kind unmittelbar nach der Geburt verstorben war. “Das Kind sei unmittelbar nach der Geburt gestorben, wonach sie eigenen Angaben zufolge aus Überforderung mit der Situation den Leichnam in der Kühltruhe versteckt habe”, schreiben die Ermittler in ihrem Bericht zum Hergang der Tat. Zur Zeit dauern die Untersuchungen, die über die genaue Todesursache des Neugeborenen Aufschluß geben sollen, noch an.

Eine erste Obduktion hatte kein eindeutiges Ergebnis erbracht. Laut der Obduktion gibt es bisher allerdings keinerlei Anhaltspunkte für eine gewaltsame Einwirkung auf das Kind. Zur Zeit befindet sich die Frau auf freiem Fuß, da kein dringenden Taverdacht bezüglich eines Tötungsdelikts besteht und daher kein Grund für eine Haftanordnung gegeben ist.

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