Merkel verteidigt im Bundestag nächtliche Ausgangssperre


Bundestag berät erstmals über bundesweite Notbremse in der Corona-Pandemie

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die geplante Notbremse mit der nächtlichen Ausgangssperre zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gegen Kritik verteidigt. Bei der bundeseinheitlichen Regelung überwögen die Vorteile gegenüber den Nachteilen, sagte die Kanzlerin am Freitag zum Auftakt der Debatte über den Gesetzentwurf im Bundestag. Ausgangsbeschränkungen seien keine neue Erfindung, sondern bereits jetzt im Infektionsschutzgesetz angelegt. Andere Länder handhabten sie wesentlich restriktiver als Deutschland.

Kontakte sollten reduziert werden, um eine Mobilität zu erreichen, sagte die Bundeskanzlerin. Auch wenn die Kontakte zu einem großen Teil im Freien stattfänden, wo die Infektionsgefahr als geringer gilt, gehe damit oft die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs einher. Die Kanzlerin räumte ein, dass es über die für die Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr morgens geplante Ausgangssperre eine hitzige Debatte gibt, warb aber ausdrücklich für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf.

Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, “müssen wir die Kräfte von Bund. Ländern und Kommunen besser bündeln”, sagte die Kanzlerin. Sie verwies dabei auf die steigende Belegung der Intensivstationen mit Corona-Patienten. “Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden”, hob Merkel hervor. Ärzte und Pfleger dürften nicht alleine gelassen werden, denn: “Die dritte Welle hat unser Land fest im Griff.”

Merkel räumte zugleich ein, dass den Menschen durch die Maßnahmen der Politik viel zugemutet werde. “Wir Politiker machen es ihnen wirklich nicht leicht”, sagte sie. Viele brächten aber Geduld und Einsicht auf.

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht neben der nächtlichen Ausgangssperre auch Schließungen von Geschäften vor. Grenzwert soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner sein. Die Schulen sollen der Vorlage zufolge bei einem Inzidenzwert von 200 zum Distanzunterricht zurückkehren.

Mit der Neuregelung soll der Bund erstmals in der Pandemie weitreichende Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung von den Ländern übernehmen. Die Ausgangssperre könnte im Gesetzgebungsverfahren noch gelockert werden. In jedem Fall ist mit Verfassungsklagen gegen das Gesetz zu rechnen, das in der kommenden Woche Bundestag und Bundesrat passieren soll.

by Tobias Schwarz

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