Nächstes Bundesland sagt alle Weihnachtsmärkte ab! Und – Ausgangssperre für Ungeimpfte kommt auch!


Nach Bayern und Sachsen hat nun auch Brandenburg härtere Corona-Maßnahmen verhängt, die bis zum 15. Dezember gültig bleiben sollen. So sagte die Landesregierung des Bundeslandes alle Weihnachtsmärkte ab und hat zusätzlich auch die gültigen Corona-Regeln weiter verschärft.

Brandenburg setzt ebenfalls auf härter Maßnahmen

Vor allem in allen Kreisen sowie kreisfreien Städten, wo der Inzidenzwert in den letzten Tagen auf über 1.000 angestiegen ist und wo bereits 10 Prozent der Intensivbetten durch Covid-19-Patienten belegt sind, wird es nun ein nächtliche Ausgangssperre geben. Diese wird für alle Ungeimpften zwischen 22 Uhr am Abend und 6 Uhr am Morgen gültig sein. Ausnahme, wie die Anfahrt zum Arbeitsplatz sind natürlich erlaubt. Diese Regelung gilt nun für die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße. Zudem sollen in dem Bundesland sämtliche Weihnachtsmärkte wieder geschlossen worden. Und das obwohl einige Märkte gerade erst geöffnet hatten. So wurde der Weihnachtsmarkt auf dem Luisen- und Bassinplatz in Potsdam schon wieder geschlossen, was für Enttäuschung bei den Verkäufern gesorgt hatte. “Wozu lässt man sich Impfen und macht das alles mit?“, fragte eine Verkäuferin während der Verkäufer eines Würstchenstandes antwortet: “Hätten wir das eine Woche vorher gewusst, hätten wir alles Zuhause stehen gelassen.“ In Cottbus und Frankfurt/Oder will man erst einmal die neuen Bestimmungen abwarten.

Viele Weihnachtsmärkte sollen ausfallen

Angesichts der aktuellen Infektionslage hatten einige Städte und Landkreise bereits zuvor angekündigt, die Weihnachtsmärkte in diesem Jahr ausfallen zu lassen. Dies war unter anderem im Landkreis Oberspreewald-Lausitz beschlossen worden, wo die traditionelle Spreewaldweihnacht in Lehde stattfindet. Zudem wird vermutet, dass die Landesregierung die 2G-Regel vermutlich auch auf den Einzelhandel ausdehnen wird. Einkaufszentren und Kaufhäuser würden dann für Ungeimpfte nicht mehr zu betreten sein. Ausnahmen würde es dann vermutlich nur noch für Supermärkte und Geschäfte des täglichen Bedarfs geben. Zudem wird es Kontaktbeschränkungen geben, die aber ebenfalls nur Ungeimpfte betreffen. Deren Kontakte sollen sich auf maximal 5 Personen beschränken und dies soll auch bei Feiern im eigenen Haus gelten. Ab dem 24. November wird dann auch die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft treten. Alle Maßnahmen sind bis auf den 15. Dezember beschränkt.

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