Neue Corona-Strafen! Bis zu 2.500 Euro Bußgeld für Impf- und Testverweigerer


Jetzt sind neue Regeln in Kraft getreten, um die Verbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen. Deshalb dürfen zukünftig Menschen, die nicht geimpft , genesen oder getestet sind auch keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Wer gegen diese Regel verstößt, wird künftig ganz schön heftig zur Kasse gebeten. Bis zu 2.500 Euro an Strafe kann ein solcher Verstoß die Bundesbürger nämlich kosten.

Ab sofort gilt 3G-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Nachdem die 3G-Pflicht in offiziellen Verkehrsmitteln nun gültig ist, sind bereits in den nächsten Tagen mehr als 400 Kontrollen geplant. Dabei sollen diejenigen Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel entdeckt werden, die gegen die neu eingeführte 3G-Regel verstoßen. Diesen Menschen droht nicht nur de Rauswurf durch die Bundespolizei aus den Verkehrsmitteln, sondern es kann auch noch ein saftiges Bußgeld erhoben werden. Im Extremfall bedeutet dies bis 2.500 Euro Strafe für 3G-Verweigerer und bis zu 25 000 Euro Strafe für das betroffene Beförderungsunternehmen! Im Bundesverkehrsministerium macht man für dieses Vorgehen einen Fehler der Ampel-Koalition bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfsG) verantwortlich. Denn in dem Gesetzt heißt es unter Paragraf 73, Absatz 2: “Die Ordnungswidrigkeit kann (…) mit einer Geldbuße bis zweitausendfünfhundert Euro, Beförderungs-Unternehmen, die penetrant nicht kontrollieren, mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.”

Verkehrsminister Scheuer kritisiert Entscheidung der Ampel-Parteien

Der scheidende Verkehrsminister Andreas Scheuer (47, CSU), hat diese Entscheidung der Ampel-Parteien hart kritisiert. Gegenüber der Bild-Zeitung erklärte Scheuer: “Jeder weiß: Ich bin gegen die 3G-Regelung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Fragen Sie doch die Ampelmänner Scholz, Lindner und Habeck. Die wissen es doch sicher, wie man die Fahrgäste mit bis zu 2.500 Euro bestraft.“ Die neuen Hammer-Bußgelder werden fällig, wenn das gerade erst überarbeitete Infektionsschutzgesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht ist und dann offiziell in Kraft tritt. Allerdings müssen die einzelnen Bundesländer ebenfall wegen der neuen 3G-Regel eine Bußgeldverordnung erlassen. Damit könnte das Rekork-Bußgeld von 2.500 Euro dann doch noch gestoppt werden, wenn die Bundesländer diesen Betrag niedriger ansetzen.

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