Neue Massnahmen? Jens Spahn plant Änderungen Wegen Corona-Pandemie bis MItte November!


Gerade einmal 7 Tage gilt der neue “Lockdowon light” bisher in Deutschland und noch gibt es offenbar keine Anzeichen, dass das Virus bisher durch die getroffenen Maßnahmen eingedämmt werden konnte. Um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen will Gesundheitsminister Jens Spahn nun offenbar ab Mitte November einige Änderungen am Infektionsschutzgesetz vornehmen.

Deutschland kämpft gegen das Coronavirus

Noch immer liegen die Ansteckungszahlen in Deutschland sehr hoch. Bisher konnten auch die von Bund und Ländern getroffenen, strengen Maßnahmen nicht viel zur Senkung der Infektionszahlen mit dem heimtückischen Coronavirus beitragen. Denn obwohl mittlerweile einige Tage seit dem Beginn des neuen Lockfowns vergangen sind, schlägt sich dessen Auswirkung bisher noch nicht in sinkenden Infektionszahlen nieder. Wenig optimistisch ist auch das Robert-Koch-Institut, das bis in die Weihnachtszeit mit rund 400.000 Neuinfektionen rechnet. Um noch besser im Kampf gegen das Virus aufgestellt zu sein, will Gesundheitsminister Jens Spahn noch im November verschiedene Dinge ändern.

Diese Änderungen sollen ab Mitte November vorgenommen werden

Schon jetzt hat der Bundesrat damit begonnen an Gesetzesänderungen zu arbeiten, die es erlauben würden, die Schutzmaßnahmen gegen das Virus sowie die Corona-Beschränkungen besser durchzusetzten. Ziel sei dabei eine neuerliche Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes, schreibt das “Ärzteblatt” in seiner neusten Ausgabe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte bei seiner letzten Rede im Bundestag: “Wir sind dem Virus nicht machtlos ausgeliefert”. Im Anschluss an seinen Vortrag machte sich Spahn dann ebenfalls für eine Neufassung des Gesetzes stark. Offenbar spielen die Politiker mit dem Gedanken einen weiteren Paragrafen einzufügen, in dem die Schutzmaßnahmen wie Kontaktbeschränkungen festgehalten werden sollen. Eine solche “rechtliche Klarstellung” soll zukünftig einen besseren Schutz gegen Klagen wegen der Grundrechtseinschränkungen bieten. Damit hätten Bund und Länder eine höhere Rechtssicherheit, um die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus besser umzusetzen. Zudem sollen nach der Überarbeitung des Gesetzes die einzelnen Länderparlamente mehr Mitspracherecht bei den jeweiligen Beschlüssen haben. Offenbar besteht bereits ein breiter Konsens zwischen den Mitgliedern des Bundesrates, so dass spätestens Mitte November eine endgültige Einigung erzielt werden könnte.

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